Ultranet

Projektfortschritt

Korridor A, bestehend aus den Projekten A-Nord (Emden – Osterath) und Ultranet (Osterath – Philippsburg) ist durchgehend genehmigt und in der Umsetzung. Die Genehmigung von Ultranet erfolgte in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst legte die Bundesnetzagentur als Ergebnis der Bundesfachplanung einen ein Kilometer breiten Trassenkorridor für den Verlauf der Leitung fest. Danach folgte das Planfeststellungsverfahren für die Bestimmung der konkreten Trasse innerhalb des Korridors.

Im Dezember 2014 hatten wir den ersten Antrag auf Beginn der Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur gestellt. Das Vorhaben von Amprion und TransnetBW durchlief danach seit 2019 in sieben Abschnitten das Planfeststellungsverfahren. Mit dem Erhalt des letzten Planfeststellungsbeschlusses am 31. Oktober 2025 endete das formelle Genehmigungsverfahren für Ultranet bei der Bundesnetzagentur.

Bedarfsermittlung

Bundesbedarfsplan

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der gesetzliche Auftrag zur Umsetzung der Gleichstromverbindung ist im Bundesbedarfsplan verankert. Ultranet wird dort als Vorhaben Nr. 2 geführt. Des Weiteren wurde das Projekt in die Liste der sogenannten PCI-Vorhaben der Europäischen Union aufgenommen: Es ist ein „Project of Common Interest“ – ein Projekt von gemeinsamem Interesse mit vordringlichem Bedarf.

Für die Aufgabe, Strom aus dem erzeugungsstarken Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden zu leiten, brauchen wir neben Ultranet zwischen Philippsburg und Osterath eine weiterführende Gleichstromverbindung vom Niederrhein nach Ostfriesland – die Leitung A-Nord, die im Bundesbedarfsplan als Maßnahme Nr. 1 geführt wird. Gemeinsam bilden Ultranet und A-Nord den Korridor A.


Amprion als Vorhabenträger
Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Bundesfachplanung

Nach unserem Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG) hat die Bundesnetzagentur in der Region des jeweiligen Genehmigungsabschnitts eine öffentliche Antragskonferenz durchgeführt und den Untersuchungsrahmen (§ 7 NABEG) festgelegt. Sie gibt damit vor, welche Unterlagen wir für das Verfahren vorlegen müssen. Auf Basis dieser Unterlagen (§ 8 NABEG) fand die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Bundesnetzagentur statt. Begleitend zur Bundesfachplanung haben wir stets vor den formellen Beteiligungsmöglichkeiten Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Verbände angeboten.

Planfeststellungsverfahren

Um die Detailplanung so übersichtlich wie möglich zu gestalten, haben wir das Projekt für das Planfeststellungsverfahren in kürzere Abschnitte unterteilt. Das liegt vor allem an den unterschiedlichen technischen Gegebenheiten bei den bestehenden Leitungen, die für die Gleichstromverbindung mitgenutzt werden sollen.

In den Planfeststellungsverfahren wurde der in der Bundesfachplanung ermittelte Trassenkorridor so weit präzisiert, dass die Leitung anschließend gebaut werden kann. Zuständig war ebenfalls die Bundesnetzagentur.

Auch während der Planfeststellungsverfahren haben wir stets vor den formellen Beteiligungsmöglichkeiten Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Verbände durchgeführt.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist der Korridor A, bestehend aus den Projekten A-Nord (Emden – Osterath) und Ultranet (Osterath – Philippsburg) durchgehend genehmigt und in Bau.

Eine Übersicht der Baumaßnahmen in den Abschnitten von Ultranet finden Sie hier und Videos zum Baufortschritt finden Sie in unserer Mediathek und auf YouTube. Die Inbetriebnahme der Gleichstromverbindung Ultranet ist Ende 2026 geplant.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Unser Höchstspannungsnetz steht rund um die Uhr allen Nutzern zur Verfügung – das gewährleisten wir mit Hilfe einer bedarfsgerechten Instandhaltungsstrategie für unsere Betriebsmittel. Regionale Betriebsstandorte mit Bereitschaftsdiensten im gesamten Amprion-Netzgebiet sorgen dafür, dass unsere Servicekräfte im Störungsfall schnell an Ort und Stelle sind.

Bei besonderen Vorkommnissen an unseren Anlagen erreichen Sie uns unter nachfolgender Telefonnummer: +49 800 490-4000

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.