Hanekenfähr – Gronau

Projektfortschritt

Den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG a.F. haben wir im Oktober 2023 eingereicht. Er enthält unter anderem konkrete Pläne, Beschreibungen und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen der Trassenverläufe. Am 17. Januar 2024 hat die Antragskonferenz, auf Einladung der Bundesnetzagentur, stattgefunden. Die Bundesnetzagentur hat uns im März 2024 einen Untersuchungsrahmen übergeben.

Als nächster Schritt folgt die Einreichung und Auslegung der Unterlagen gemäß § 21 NABEG a.F. sowie der Erörterungstermin. Anschließend legt die Genehmigungsbehörde die konkreten Trassen fest. Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin den Antrag auf Verfahrensführung nach §§ 19 - 21 NABEG in der bis zum 29.12.2023 geltenden Fassung dieses Gesetzes (alte Fassung; a.F.) bei der Bundesnetzagentur gestellt. Dadurch wurde u.a. die Durchführung der Antragskonferenz ermöglicht.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netz- / Flächenentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Flächenentwicklungsplan

Eine Besonderheit der Offshore-Projekte ist die direkte Anbindung von Windparks auf See. Daher spielt bei diesen Projekten auch der Flächenentwicklungsplan (FEP) eine entscheidende Rolle. Gegenstand des FEP ist die räumliche und zeitliche Planung der Windenergie-Gebiete und Stromleitungen in der Nord- und Ostsee. Dabei werden unter anderem Flächen und die darin zu installierende Leistung festgelegt. Zusätzlich wird bestimmt, in welchem Kalenderjahr die geplanten Windenergieanlagen auf See und die entsprechenden Offshore-Netzanbindungssysteme in Betrieb gehen sollen.

Beteiligung und Genehmigung

Der Flächenentwicklungsplan wird durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erstellt. Wesentliche Grundlagen sind das Wind-See-Gesetz sowie Raumordnungspläne. Der Flächenentwicklungsplan wird regelmäßig fortgeschrieben.

Im Rahmen der Fortschreibung und Genehmigung werden Behörden und Öffentlichkeit beteiligt und es erfolgt eine strategische Umweltprüfung.

Weitere Informationen:
 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie: Flächenentwicklungsplan

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Bundesfachplanung

Amprion hat Ende Oktober 2022 den Positivbescheid zum Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung gemäß § 5a Abs. 2 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) von der Bundesnetzagentur für das Leitungsbauprojekt Hanekenfähr - Gronau erhalten.

Durch den Bescheid müssen keine neuen Trassenkorridore geprüft werden, sondern das Projekt kann innerhalb des 2x 200m-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung, die von Hanekenfähr in Niedersachsen nach Gronau in Nordrhein-Westfallen führt, geplant werden. Somit führt der Verzicht auf Bundesfachplanung zu einer Beschleunigung im Genehmigungsverfahren, ganz im Sinne der Energiewende.

Weitere Informationen

 Zu Bundesfachplanung und Raumordnung unter Netzausbau.de

Planfeststellungsverfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Eröffnung des Verfahrens

Das Vorhaben Hanekenfähr – Gronau durchläuft, wie alle Netzausbauprojekte, ein gesetzlich vorgeschriebenes, umfangreiches Genehmigungsverfahren. Da es sich um ein bundesländerübergreifendes Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) handelt, ist die Bundesnetzagentur in diesem Fall für die Genehmigung zuständig. Das Ziel der Bundesnetzagentur ist es, gemeinsam mit uns, für die Verbindung den bestmöglichen Leitungsverlauf zu bestimmen.

Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Bau

Realisierung des Vorhabens

Baumassnahmen beginnen vorraussichtlich 2028 nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die vollständige Inbetriebnahme ist für 2032/2033 geplant.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.