Das Vorhaben 67 Bürstadt – BASF kann überwiegend in Trassen bereits bestehender Infrastrukturen umgesetzt werden und wird zudem als besonders vordringlich bewertet. Gemäß Bundesbedarfsplangesetz entfällt daher der erste Teil des Genehmigungsverfahrens – die Bundesfachplanung. Stattdessen konnte das Projekt direkt in das Planfeststellungsverfahren starten.
Im Februar 2022 hat Amprion den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Im Frühjahr 2022 fand das schriftliche Antragsverfahren, die sogenannte Antragskonferenz, statt. Hieran waren vor allem Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Sie konnten sich zum Umfang und Inhalt der Untersuchungen zu raumordnerischen und umweltfachlichen Belangen einbringen.
Basierend hierauf hat die Genehmigungsbehörde Ende September 2022 den sogenannten Untersuchungsrahmen für die Planfeststellungsunterlagen festgelegt. Darin definiert die BNetzA, welche Unterlagen und Gutachten Amprion vorlegen muss und bis wann. Der Untersuchungsrahmen kann auf der Internetseite der BNetzA eingesehen werden. Anhand dieser Vorgaben haben wir die Planfeststellungsunterlagen nach §21 NABEG ausgearbeitet und den Genehmigungsantrag im Spätsommer 2025 gestellt.