Bürstadt – BASF

Projektfortschritt

Das Vorhaben 67 Bürstadt – BASF kann überwiegend in Trassen bereits bestehender Infrastrukturen umgesetzt werden und wird zudem als besonders vordringlich bewertet. Gemäß Bundesbedarfsplangesetz entfällt daher der erste Teil des Genehmigungsverfahrens – die Bundesfachplanung. Stattdessen konnte das Projekt direkt in das Planfeststellungsverfahren starten.

Im Februar 2022 hat Amprion den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Im Frühjahr 2022 fand das schriftliche Antragsverfahren, die sogenannte Antragskonferenz, statt. Hieran waren vor allem Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Sie konnten sich zum Umfang und Inhalt der Untersuchungen zu raumordnerischen und umweltfachlichen Belangen einbringen.

Basierend hierauf hat die Genehmigungsbehörde Ende September 2022 den sogenannten Untersuchungsrahmen für die Planfeststellungsunterlagen festgelegt. Darin definiert die BNetzA, welche Unterlagen und Gutachten Amprion vorlegen muss und bis wann. Der Untersuchungsrahmen kann auf der Internetseite der BNetzA eingesehen werden. Anhand dieser Vorgaben haben wir die Planfeststellungsunterlagen nach §21 NABEG ausgearbeitet und den Genehmigungsantrag im Spätsommer 2025 gestellt.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Planfeststellungsverfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Eröffnung des Verfahrens

Die im jeweiligen Bundesland zuständige Planfeststellungsbehörde führt das Verfahren durch. Bei länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Projekten nach dem Bundesbedarfsplangesetz ist die Bundesnetzagentur zuständig. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Bau

Realisierung des Vorhabens

Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich 2026 nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.