Der Planfeststellungsbeschluss für das Projekt wurde am 28. März 2024 durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt.
Bedarfsermittlung
Szenariorahmen
Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.
Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.
Die Maßnahme zum Anschluss der Umspannanlage Gellep war bereits Teil des Startnetzes des Netzentwicklungsplanes (NEP) 2030 Version 2017 (2. Entwurf) und wurde auch im NEP Strom 2037, Version 2023 (2. Entwurf) von der Bundesnetzagentur als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.
Planung und Genehmigung
Planfeststellungsverfahren
Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.
Eröffnung des Verfahrens Die im jeweiligen Bundesland zuständige Planfeststellungsbehörde führt das Verfahren durch. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag auf Planfeststellung. Diesen haben wir 2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.
Beteiligungsmöglichkeiten Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.
Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgte vom 12.04.2021 bis zum 11.05.2021 in den Städten Krefeld und Meerbusch. Da bis zur angegebenen Frist keine privaten Einwendungen eingegangen sind, konnte auf einen öffentlichen Erörterungstermin verzichtet werden.
Der Planfeststellungsbeschluss Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.
Am 28. März 2024 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für das Projekt erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom 09.04. bis 22.04.2024 (einschließlich) auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf zugänglich war. Daneben wurde der Planfeststellungsbeschluss in den örtlichen Tageszeitungen von Meerbusch und Krefeld bekanntgegeben.
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren unter Netzausbau.de
Bau
Realisierung des Vorhabens
Bau von Leitungen und Anlagen.
Betrieb und Instandhaltung
Betrieb und Instandhaltung
Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.
Info
Vorarbeiten
Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.