A-Nord

Projektfortschritt

Nach sieben Jahren Planung hat am 23. Oktober 2023 der Bau der Erdkabeltrasse A-Nord begonnen. Eigentlich sollte der erste Spatenstich erst 2024 erfolgen, doch Amprion hatte für die Baumaßnahme in Meppen einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt.

Zwischen Sommer 2024 und Frühjahr 2025 hat Amprion dann von der Bundesnetzagentur alle Planfeststellungsbeschlüsse erhalten, sodass seitdem in allen sechs Abschnitten gebaut werden darf. Derzeit laufen also an vielen Stellen entlang der rund 300 Kilometer langen Trasse die Baumaßnahmen.

Im Folgenden blicken wir zurück auf die einzelnen Entwicklungsphasen des Projekts.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Entwicklung eines Szenariorahmens

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion) erarbeiten einen Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und Stromerzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netz- / Flächenentwicklungsplan

Bedeutung des Netzentwicklungsplans

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Bundesbedarfsplan

A-Nord als Vorhaben Nummer 1

A-Nord wurde als Vorhaben mit der Nummer 1 im Bundesbedarfsplangesetz verankert. Darin sind alle Projekte aufgeführt, für die der deutsche Bundestag die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt hat. Zur Umsetzung dieser Projekte sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet.

Bundesbedarfsplan


Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Die BNetzA ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Bundesfachplanung / Raumordnungsverfahren

Beginn des Genehmigungsverfahrens

Das Projekt A-Nord ist ein bundesländerübergreifendes Vorhaben. Deshalb war und ist die Bundesnetzagentur für das Genehmigungsverfahren zuständig. Das Ziel: Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange sollte für A-Nord der bestmögliche Leitungsverlauf und die optimale technische Umsetzung bestimmt werden.

Über die sogenannte Bundesfachplanung wurde zunächst ein tausend Meter breiter Korridor zwischen den beiden Netzverknüpfungspunkten festgelegt, in dem die Leitung verlaufen muss. Die Übertragungsnetzbetreiber als Vorhabenträger haben dabei mehrere Alternativen zu untersuchen und einen Vorzugskorridor zu beantragen. Nach sorgfältiger Prüfung legt die zuständige Behörde den Trassenkorridor fest. Dieser Korridor ist, anders als im Raumordnungsverfahren, verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Bundesfachplanung der Bundesnetzagentur

Eingeführt wurde das Genehmigungsverfahren mit dem  Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Sie koordiniert das Verfahren und beteiligt die Öffentlichkeit sowie alle betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen (die Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB).

Weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten

Bei öffentlichen Antragskonferenzen wird das Projekt vorgestellt und es werden Hinweise von Bürgern, Verbänden und Institutionen diskutiert. Anschließend legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest und bestimmt, welche Unterlagen und Gutachten über Trassenkorridore und Umweltauswirkungen Amprion anschließend vorlegen muss. Dann startet das Verfahren zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: Die vollständigen Antragsunterlagen legt die Bundesnetzagentur für einen Monat aus – am Sitz der Behörde in Bonn sowie an weiteren geeigneten Orten in der Nähe der geplanten Trassen. Bürger, Behörden und Vereinigungen können sich nun zu den Plänen äußern. Wer fristgerecht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist einen Einwand oder eine Stellungnahme abgegeben hat, kann am anschließenden Erörterungstermin teilnehmen.

Entscheidung über den Trassenkorridor

Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und des Erörterungstermins fällt die Bundesnetzagentur eine verbindliche Entscheidung über den Verlauf des Trassenkorridors. Dafür hat sie maximal sechs Monate Zeit. Ihre Entscheidung wird dann sechs Wochen zur Einsicht ausgelegt: Die damit verbundenen Dokumente über den Trassenkorridor, geprüfte Alternativen und Umweltauswirkungen veröffentlicht die Bundesnetzagentur zudem im Internet.

Weitere Informationen

 Zur Bundesfachplanung unter Netzausbau.de

Planfeststellungs- / BIMSCHG-Verfahren

Planfeststellungsverfahren für den Trassenverlauf

Über das  Planfeststellungsverfahren wurde dann der genaue Leitungsverlauf bestimmt und auch die Art und Weise, wie die Erdkabel verbaut werden.

Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Eröffnung des Verfahrens

Auch hier ist die Bundesnetzagentur zuständig. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Bau

Realisierung des Vorhabens

Erster Spatenstich

Nach sieben Jahren Planung hat am 23. Oktober 2023 der Bau der Erdkabeltrasse A-Nord begonnen. Der symbolische erste Spatenstich fand im niedersächsischen Meppen statt, unter anderem durch den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Eigentlich sollte der erste Spatenstich erst 2024 erfolgen, doch das A-Nord-Team hatte für die Baumaßnahme in Meppen einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt.

Baustart in allen Abschnitten

Im Laufe des Jahres 2024 hat Amprion dann die Planfeststellungsbeschlüsse, also die Genehmigungen zum Bau, von der Bundesnetzagentur für vier der insgesamt sechs Teilabschnitte erhalten. Hier konnten also nach und nach die Tiefbauarbeiten starten. Im Frühjahr 2025 folgten die letzten beiden Planfeststellungsbeschlüsse, sodass seitdem in allen sechs Abschnitten gebaut werden darf.

Der Start des Baus in NRW wurde dementsprechend ebenfalls schon gefeiert. Gemeinsam mit Ministerpräsident Hendrik Wüst setzte Amprion am 11. April 2025 in Rhede den symbolischen Spatenstich für den Bau in NRW. Das Projekt hat eine große Bedeutung für die regionale Wirtschaft.

Derzeit laufen also an vielen Stellen entlang der rund 300 Kilometer langen Trasse die Baumaßnahmen.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die Inbetriebnahme von A-Nord ist für 2027 geplant.