Planungsstand UA Oberzier - Punkt Blatzheim
Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln hat das Raumordnungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen der Umspannanlage Oberzier und dem Punkt Blatzheim am 27.11.2020 abgeschlossen.
Die raumordnerische Beurteilung ist unter diesem Link einsehbar.
In ihrem Raumordnungsbescheid teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass die geplante Stromverbindung im Korridor 1 gebaut werden kann. Er verläuft von der Umspannanlage Oberzier zum Punkt Blatzheim so eng wie möglich (maximal 200 Meter Seitenabstand zur Trassenmitte) im Umfeld der Trasse der vorhandenen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Oberzier – Kierdorf.
Das Vorhaben entspricht den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit, die Amprion im Raumordnungsverfahren geprüft hat.
Am 14. Juli 2023 hat Amprion bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Planfeststellung für das Projekt zur Netzverstärkung zwischen der Umspannanlage Oberzier und dem Punkt Blatzheim gestellt. Im Planfeststellungsverfahren wird der konkrete Verlauf der Freileitungstrasse ermittelt. Der Antrag enthält einen Vorschlag für einen konkreten Trassenverlauf sowie Beschreibungen und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen des Projekts.
Öffentliche Auslegung
Die Unterlagen werden auf Anordnung der Behörde einen Monat lang öffentlich ausliegen und sind zudem im Internet einsehbar. Danach besteht für alle, deren Belange durch die Planung berührt werden, die Möglichkeit, sich zu äußern. Nach Ende der Einwendungsfrist setzt die Bezirksregierung Köln in der Regel einen Erörterungstermin fest. Dabei erörtert sie die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit Amprion, den Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Einwendern.
In den Planfeststellungsunterlagen wird unter anderem auch eine Variante der Trassenführung untersucht, die von den betroffenen Kommunen ins Scoping-Verfahren eingebracht wurde. Begleitend hat Amprion im November und Dezember 2021 sowie im März 2023 Kommunikations- und Dialogangebote für die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger der Region angeboten.
Der Planfeststellungsbeschluss
Nach dem Anhörungsverfahren erlässt die Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle öffentlichen und privaten Belange ab und trifft dann ihre Entscheidung. Diese umfasst alle wichtigen Details der zukünftigen Trasse – unter anderem den punktgenauen Verlauf. Mit dem Beschluss kann die Behörde über sogenannte Nebenbestimmungen Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Nach ihrer Entscheidung legt die Bezirksregierung Köln den Beschluss erneut aus und veröffentlicht ihn im Internet.