3 Erläuterung der Beschaffungsschritte
3.1 Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
Für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (Beschaffungsschritt 1) sind für jede zu prüfende Schwarzstartanlage folgende Dokumente an den ÜNB zu übermitteln:
- Dokument 5. Hierin sind nur die weiß gekennzeichneten Felder im ersten Tabellenblatt („Prfg. Teilnahmevoraussetzungen“) verpflichtend zu befüllen. Sofern Anbieter alternative Angebote für eine Schwarzstartanlage in Erwägung ziehen, so ist das Dokument 5 zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen für jede (technisch unterschiedliche) Alternative gesondert einzureichen. Alternativen, die im ersten Beschaffungsschritt nicht eingereicht werden, können auch im weiteren Verlauf der Beschaffung nicht berücksichtigt werden.
- Dokument 6, sofern gemäß den Teilnahmevoraussetzungen in Dokument 1 relevant.
- Dokument 7, sofern gemäß den Teilnahmevoraussetzungen in Dokument 1 relevant.
- Entweder eine Bürgschaft gemäß Anhang 8 des Mustervertrags oder ein entsprechender Nachweis eines Bürgen hinsichtlich der geforderten Bürgschaft (siehe Hinweis am Ende von Abschnitt 2).
- Ergänzend bitten wir darum, den vorgenannten Unterlagen ein Konzeptpapier beizufügen, welches Details zum Netzanschluss, zum Anlagendesign der Schwarzstartanlage, zur Art der Eigenbedarfsherstellung und nähere Angaben zur Regelung der Schwarzstartanlage enthält. Bitte fügen Sie dabei nach Möglichkeit auch P-/Q-Diagramm(e) der Einheit(en) der Schwarzstartanlage bei.
3.2 ÜNB-Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
Im Beschaffungsschritt 2 meldet der ÜNB dem jeweiligen Anbieter zurück, ob er aus Sicht des ÜNB alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt oder welche Anpassungen er vorzunehmen hat, um ein zulässiges Angebot abgeben zu können. Der ÜNB behält sich vor, mit der Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen vom Anbieter weitere Unterlagen zum Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen anzufordern. Entsprechende Anpassungen und ggf. angeforderte Unterlagen sind zur erneuten Prüfung durch den ÜNB spätestens vier Wochen vor der Angebotsabgabefrist (Beschaffungsschritt 3) vom Anbieter einzureichen. Im Anschluss meldet der ÜNB dem Anbieter zurück, ob mit den angepassten bzw. ergänzten Unterlagen alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Nur Anbieter, die an dem Beschaffungsschritt 1 teilnehmen und im Rahmen des Beschaffungsschritts 2 vom ÜNB bestätigt bekommen, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, sind im Anschluss zur Angebotsabgabe (Beschaffungsschritt 3) berechtigt. Gleiches gilt für (technisch unterschiedliche) Alternativen für eine Schwarzstartanlage.
3.3 Angebotsabgabe
Für die verbindliche Angebotsabgabe (Beschaffungsschritt 3) ist das Dokument 5 „Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und zur Angebotsabgabe“ erneut an den ÜNB zu übermitteln, wobei in diesem Beschaffungsschritt beide Tabellenblätter verpflichtend und vollständig zu befüllen sind. Es dürfen nur Anlagen teilnehmen, die zuvor eine Bestätigung des ÜNB über das Vorliegen aller Teilnahmevoraussetzungen erhalten haben, dies gilt auch in Hinblick auf etwaige (technisch unterschiedliche) Alternativen für eine Schwarzstartanlage. Im Tabellenblatt („Prfg. Teilnahmevoraussetzungen“) des Dokuments 5 dürfen dabei die weiß gekennzeichneten Felder nicht mehr angepasst werden, da diese Angaben die wesentliche Grundlage zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen in Beschaffungsschritt 2 darstellen. Alternative Angebote für eine Schwarzstartanlage oder Angebote für unterschiedliche Schwarzstartanlagen, die vom Anbieter nur alternativ zueinander angeboten werden, sind bei der Angebotsabgabe eindeutig zu kennzeichnen.
Bis zum Ende der Frist des Beschaffungsschritts 3 haben Anbieter die Möglichkeit, bereits eingereichte Angebote zu ändern oder zu widerrufen.
Die Anbieter sind nach Ablauf der Angebotsabgabefrist bis zur Mitteilung des ÜNB im Rahmen der Zuschlagserteilung (siehe nächster Beschaffungsschritt) an ihr(e) Angebot(e) gebunden, längstens bis zur in Tabelle 1, Nr. 4 genannten Frist.
3.4 Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung
Die Bewertung zulässiger Angebote erfolgt anhand der drei Bewertungsgruppen „Technische Kriterien auf Anlagenebene“, „Systemische Kriterien“ und „Preis“. Der ÜNB behält sich vor, im Rahmen des Beschaffungsschritts 4 vom jeweiligen Anbieter weitere Unterlagen oder Nachweise anzufordern, die zur Bewertung der technischen Kriterien auf Anlagenebene erforderlich sind.
Sowohl für die Bewertungsgruppe „Technische Kriterien auf Anlagenebene“ als auch für die Bewertungsgruppe „Systemische Kriterien“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl jeweils 30 Punkte. Die Bewertung der Kriterien erfolgt entsprechend der Vorgaben im „Dokument 4 – Bewertungsmatrix für technische und systemische Kriterien“.
Für die Bewertungsgruppe „Preis“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl 40 Punkte. Der Angebotspreis ist in Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr anzugeben. Etwaige im Angebotspreis enthaltene Opportunitätskosten sind auf Basis des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor dem Datum der Angebotsabgabefrist (also im Rahmen der vorliegenden Beschaffung auf Basis des Kalenderjahrs 2025) anteilig in Euro pro MW (ebenfalls bezogen auf Perf) und Jahr auszuweisen. Die anteiligen Opportunitätskosten werden während des Erbringungszeitraums gemäß den Regelungen in Anhang 7 des Mustervertrages über einen Index jährlich angepasst.
Der ÜNB setzt für das Beschaffungsverfahren eine Preisobergrenze je Schwarzstartanlage in Höhe von 46.443 Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr, entsprechend 9.288.600 €/Jahr. Ein Angebot, dessen Angebotspreis (inkl. etwaig enthaltener anteiliger Opportunitätskosten auf Basis des Kalenderjahrs 2025) oberhalb der Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden.
Für die Auswahlentscheidung ist die Summe der in den einzelnen Bewertungsgruppen erreichten Punktzahlen maßgeblich. Bei gleicher Gesamtpunktzahl von zwei oder mehr Angeboten wird dasjenige Angebot bezuschlagt, welches bei den systemischen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Ist auch dort eine gleiche Punktzahl gegeben, wird das Angebot mit dem günstigsten Preis bezuschlagt.
Die Auswahlentscheidung erfolgt ohne weitere Nachverhandlungen seitens des ÜNB durch Erteilung des Zuschlags. Mit Erteilung des Zuschlags kommt je bezuschlagtem Angebot ein (nicht verhandelbarer) Vertrag über die Erbringung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ gemäß dem „Dokument 3 – Mustervertrag inkl. Anhängen“ zwischen dem entsprechenden Anbieter und dem beschaffenden ÜNB zustande. Mit Erteilung des Zuschlags sind auch die gemäß Mustervertrag erforderlichen Dokumentationen zwischen dem entsprechenden Anbieter und dem beschaffenden ÜNB abzustimmen. Die Bürgschaft gemäß Anhang 8 des Mustervertrages ist spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung an den beschaffenden ÜNB zu übersenden (sofern nicht bereits vor Zuschlagserteilung eingereicht).