Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit - Bekanntmachung der Beschaffung für die Beschaffungsregion Amprion Süd 1 vom 12.02.2026

1 Vorbemerkungen

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet.

Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.

2 Bekanntmachung und Fristen des Verfahrens

Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Amprion Süd 1 (im Folgenden: Beschaffungsregion) teilzunehmen.

Gegenstand der Beschaffung ist grundsätzlich die Bezuschlagung von 2 Schwarzstartanlagen, die jeweils alle Teilnahmevoraussetzungen und vertraglichen Anforderungen (s.u.) vollständig erfüllen müssen. Da die Deckung des Bedarfes an Schwarzstartfähigkeit für die Beschaffungsregion auch davon abhängt, welche Anlagen an der Beschaffung teilnehmen (z. B. ob sie bereits Redundanzen aufweisen), kann in bestimmten Ausnahmefällen auch die Bezuschlagung von nur einer Schwarzstartanlage ausreichend sein. Die Zuschlagserteilung erfolgt auch in diesem Fall in der Reihenfolge der Bewertung anhand der in Abschnitt 3.4 benannten Bewertungskriterien.

Die Beschaffung wird anhand der nachfolgenden Beschaffungsschritte durchgeführt:

Nr. Beschaffungsschritt Datum bzw. Frist
0 Datum der Bekanntmachung 12.02.2026
1 Datum, bis zu dem Anbieter die zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erforderlichen Dokumente abzugeben haben (Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen) 06.07.2026,
24:00 Uhr
2 Datum, bis zu dem der beschaffende ÜNB eine Rückmeldung zu etwaigen bei einer Angebotsabgabe erforderlichen Anpassungen geben wird (ÜNB-Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen) 05.10.2026,
24:00 Uhr
Datum, bis zu dem Anbieter durch den ÜNB angeforderte Anpassungen und / oder Unterlagen zur erneuten Prüfung durch den ÜNB einzureichen haben 19.11.2026,
24:00 Uhr
3 Datum, bis zu dem Anbieter ein verbindliches Angebot abzugeben haben (Angebotsabgabefrist) 17.12.2026,
24:00 Uhr
4 Datum, bis zu dem der ÜNB spätestens die Auswahlentscheidung trifft und ggü. den Anbietern kommuniziert (Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung) 30.06.2027,
24:00 Uhr

Tabelle 1: Beschaffungsschritte und Zeitplan

Der ÜNB hat das Recht, den Zeitplan gem. Tabelle 1 einseitig anzupassen, wenn es während des Beschaffungsverfahrens zu Anpassungen der Festlegung BK6-21-023 der Bundesnetzagentur kommen sollte, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen.

An die Zuschlagserteilung schließen sich folgende Zeiträume an:

Beginn der Vorlaufzeit Entspricht Datum der Zuschlagserteilung, spätestens der Frist aus Tabelle 1, Beschaffungsschritt 4
Ende der Vorlaufzeit 01.07.2030, 00:00
Beginn des Erbringungszeitraums Entspricht Ende der Vorlaufzeit
Ende des Erbringungszeitraums 30.06.2040, 24:00

Tabelle 2: Vorlauf- und Erbringungszeitraum

Mit Zuschlagserteilung beginnt die Vorlaufzeit. Somit beträgt die Vorlaufzeit mindestens 3 Jahre. Die Vorlaufzeit dient dazu, Schwarzstartanlagen, sofern erforderlich, vollständig zu errichten oder zu ertüchtigen, um während des Erbringungszeitraums sämtliche Anforderungen gemäß Mustervertrag zu erfüllen. Sofern die Zuschlagserteilung vor dem spätestens möglichen Datum gemäß Tabelle 1, Nr. 4 erfolgt, verlängert sich die Vorlaufzeit entsprechend. Beginn und Ende des Erbringungszeitraums sowie Ende der Vorlaufzeit bleiben in diesem Fall unverändert.

Für die Beschaffung gelten folgende Rahmenbedingungen:

Jede Schwarzstartanlage muss spätestens zum Beginn und auch während des gesamten Erbringungszeitraums mindestens folgende tabellarisch dargestellten wesentlichen Eigenschaften aufweisen bzw. einhalten (vollständige Teilnahmevoraussetzungen siehe unten - Dokument 1), um im Rahmen dieses Beschaffungsverfahrens zu einer Angebotsabgabe zugelassen zu werden:

Eigenschaft Mindestanforderung
Die Schwarzstartanlage verfügt mindestens über eine Wirkleistung (Netto-Einspeisenennleistung am Netzanschlusspunkt) in Höhe von: 200 MWel („Perf“)
Hält die Schwarzstartanlage Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vor, ist die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie erforderlich, welche die Schwarzstartanlage in einem kalkulatorischen Betriebspunkt von 50 MWel für die Leistungsbereitstellung in folgendem Umfang benötigt (weitere Regelungen zur erforderlichen Mindestmenge an Primärenergie siehe § 4 Abs. 8ff des Mustervertrags): 300 MWhel („WMin“)
Die Schwarzstartanlage verfügt nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von: 150 Mvar spannungshebend („Qübererregt,min“) bis
130 Mvar spannungssenkend („Quntererregt,min“)

Tabelle 3: Ausgewählte Teilnahmevoraussetzungen

Es ist zu beachten: alle folgenden Dokumente (Dokument 1 bis 7) inkl. des Mustervertrags wurden gegenüber vorherigen Fassungen aus früheren Bekanntmachungen angepasst. Für das vorliegende Beschaffungsverfahren dürfen nur die mit dieser Bekanntmachung veröffentlichen Fassungen verwendet werden!

Hinweise:

  • Alternative Angebote für dieselbe Schwarzstartanlage sind zulässig, sofern sich die Angebote in den technischen Konzepten oder Leistungsmerkmalen signifikant unterscheiden und eindeutig als (nicht kumulativ bezuschlagbare) Alternativen gekennzeichnet sind (siehe weitere Hinweise unter 3.1 und 3.3).
  • Zum Mustervertrag: Gelb markierte Stellen sind nach Bezuschlagung im Rahmen des Vertragsschlusses zu befüllen. Grau markierte Stellen dienen der Erläuterung von Regelungen, die nicht für jeden Vertrag einschlägig sind.
  • Eine Grafik zur Erläuterung der Parameter „Wmin“ und „Tmin“ ist hier zu finden.

Zur Teilnahme an der Beschaffung (Beschaffungsschritt 1 & 3) sind bitte folgende Dokumente zu nutzen:

  • Anhang 8 des Mustervertrags (Bestandteil von Dokument 3) – Bürgschaft (sofern Anbieter sich entscheiden, diese bereits im Gebotsverfahren beizulegen). Sofern Anbieter von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, die Bürgschaft erst nach der Bezuschlagung beizubringen, ist bereits zum Beschaffungsschritt 1 ein Nachweis seitens eines Bürgen erforderlich, dass im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 des Mustervertrags geforderte Bürgschaft beigebracht werden kann. Der Bürge muss den Anforderungen gemäß § 14 Abs. (4) Mustervertrag genügen. Der ÜNB ist berechtigt, bis vier Wochen vor der Angebotsabgabefrist zu verlangen, dass der Nachweis bis zur Angebotsabgabefrist aktualisiert wird.

3 Erläuterung der Beschaffungsschritte

3.1 Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen

Für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (Beschaffungsschritt 1) sind für jede zu prüfende Schwarzstartanlage folgende Dokumente an den ÜNB zu übermitteln:

  • Dokument 5. Hierin sind nur die weiß gekennzeichneten Felder im ersten Tabellenblatt („Prfg. Teilnahmevoraussetzungen“) verpflichtend zu befüllen. Sofern Anbieter alternative Angebote für eine Schwarzstartanlage in Erwägung ziehen, so ist das Dokument 5 zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen für jede (technisch unterschiedliche) Alternative gesondert einzureichen. Alternativen, die im ersten Beschaffungsschritt nicht eingereicht werden, können auch im weiteren Verlauf der Beschaffung nicht berücksichtigt werden.
  • Dokument 6, sofern gemäß den Teilnahmevoraussetzungen in Dokument 1 relevant.
  • Dokument 7, sofern gemäß den Teilnahmevoraussetzungen in Dokument 1 relevant.
  • Entweder eine Bürgschaft gemäß Anhang 8 des Mustervertrags oder ein entsprechender Nachweis eines Bürgen hinsichtlich der geforderten Bürgschaft (siehe Hinweis am Ende von Abschnitt 2).
  • Ergänzend bitten wir darum, den vorgenannten Unterlagen ein Konzeptpapier beizufügen, welches Details zum Netzanschluss, zum Anlagendesign der Schwarzstartanlage, zur Art der Eigenbedarfsherstellung und nähere Angaben zur Regelung der Schwarzstartanlage enthält. Bitte fügen Sie dabei nach Möglichkeit auch P-/Q-Diagramm(e) der Einheit(en) der Schwarzstartanlage bei.

3.2 ÜNB-Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen

Im Beschaffungsschritt 2 meldet der ÜNB dem jeweiligen Anbieter zurück, ob er aus Sicht des ÜNB alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt oder welche Anpassungen er vorzunehmen hat, um ein zulässiges Angebot abgeben zu können. Der ÜNB behält sich vor, mit der Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen vom Anbieter weitere Unterlagen zum Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen anzufordern. Entsprechende Anpassungen und ggf. angeforderte Unterlagen sind zur erneuten Prüfung durch den ÜNB spätestens vier Wochen vor der Angebotsabgabefrist (Beschaffungsschritt 3) vom Anbieter einzureichen. Im Anschluss meldet der ÜNB dem Anbieter zurück, ob mit den angepassten bzw. ergänzten Unterlagen alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Nur Anbieter, die an dem Beschaffungsschritt 1 teilnehmen und im Rahmen des Beschaffungsschritts 2 vom ÜNB bestätigt bekommen, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, sind im Anschluss zur Angebotsabgabe (Beschaffungsschritt 3) berechtigt. Gleiches gilt für (technisch unterschiedliche) Alternativen für eine Schwarzstartanlage.

3.3 Angebotsabgabe

Für die verbindliche Angebotsabgabe (Beschaffungsschritt 3) ist das Dokument 5 „Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und zur Angebotsabgabe“ erneut an den ÜNB zu übermitteln, wobei in diesem Beschaffungsschritt beide Tabellenblätter verpflichtend und vollständig zu befüllen sind. Es dürfen nur Anlagen teilnehmen, die zuvor eine Bestätigung des ÜNB über das Vorliegen aller Teilnahmevoraussetzungen erhalten haben, dies gilt auch in Hinblick auf etwaige (technisch unterschiedliche) Alternativen für eine Schwarzstartanlage. Im Tabellenblatt („Prfg. Teilnahmevoraussetzungen“) des Dokuments 5 dürfen dabei die weiß gekennzeichneten Felder nicht mehr angepasst werden, da diese Angaben die wesentliche Grundlage zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen in Beschaffungsschritt 2 darstellen. Alternative Angebote für eine Schwarzstartanlage oder Angebote für unterschiedliche Schwarzstartanlagen, die vom Anbieter nur alternativ zueinander angeboten werden, sind bei der Angebotsabgabe eindeutig zu kennzeichnen.

Bis zum Ende der Frist des Beschaffungsschritts 3 haben Anbieter die Möglichkeit, bereits eingereichte Angebote zu ändern oder zu widerrufen.

Die Anbieter sind nach Ablauf der Angebotsabgabefrist bis zur Mitteilung des ÜNB im Rahmen der Zuschlagserteilung (siehe nächster Beschaffungsschritt) an ihr(e) Angebot(e) gebunden, längstens bis zur in Tabelle 1, Nr. 4 genannten Frist.

3.4 Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung

Die Bewertung zulässiger Angebote erfolgt anhand der drei Bewertungsgruppen „Technische Kriterien auf Anlagenebene“, „Systemische Kriterien“ und „Preis“. Der ÜNB behält sich vor, im Rahmen des Beschaffungsschritts 4 vom jeweiligen Anbieter weitere Unterlagen oder Nachweise anzufordern, die zur Bewertung der technischen Kriterien auf Anlagenebene erforderlich sind.

Sowohl für die Bewertungsgruppe „Technische Kriterien auf Anlagenebene“ als auch für die Bewertungsgruppe „Systemische Kriterien“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl jeweils 30 Punkte. Die Bewertung der Kriterien erfolgt entsprechend der Vorgaben im „Dokument 4 – Bewertungsmatrix für technische und systemische Kriterien“.

Für die Bewertungsgruppe „Preis“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl 40 Punkte. Der Angebotspreis ist in Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr anzugeben. Etwaige im Angebotspreis enthaltene Opportunitätskosten sind auf Basis des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor dem Datum der Angebotsabgabefrist (also im Rahmen der vorliegenden Beschaffung auf Basis des Kalenderjahrs 2025) anteilig in Euro pro MW (ebenfalls bezogen auf Perf) und Jahr auszuweisen. Die anteiligen Opportunitätskosten werden während des Erbringungszeitraums gemäß den Regelungen in Anhang 7 des Mustervertrages über einen Index jährlich angepasst.

Der ÜNB setzt für das Beschaffungsverfahren eine Preisobergrenze je Schwarzstartanlage in Höhe von 46.443 Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr, entsprechend 9.288.600 €/Jahr. Ein Angebot, dessen Angebotspreis (inkl. etwaig enthaltener anteiliger Opportunitätskosten auf Basis des Kalenderjahrs 2025) oberhalb der Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden.

Für die Auswahlentscheidung ist die Summe der in den einzelnen Bewertungsgruppen erreichten Punktzahlen maßgeblich. Bei gleicher Gesamtpunktzahl von zwei oder mehr Angeboten wird dasjenige Angebot bezuschlagt, welches bei den systemischen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Ist auch dort eine gleiche Punktzahl gegeben, wird das Angebot mit dem günstigsten Preis bezuschlagt.

Die Auswahlentscheidung erfolgt ohne weitere Nachverhandlungen seitens des ÜNB durch Erteilung des Zuschlags. Mit Erteilung des Zuschlags kommt je bezuschlagtem Angebot ein (nicht verhandelbarer) Vertrag über die Erbringung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ gemäß dem „Dokument 3 – Mustervertrag inkl. Anhängen“ zwischen dem entsprechenden Anbieter und dem beschaffenden ÜNB zustande. Mit Erteilung des Zuschlags sind auch die gemäß Mustervertrag erforderlichen Dokumentationen zwischen dem entsprechenden Anbieter und dem beschaffenden ÜNB abzustimmen. Die Bürgschaft gemäß Anhang 8 des Mustervertrages ist spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung an den beschaffenden ÜNB zu übersenden (sofern nicht bereits vor Zuschlagserteilung eingereicht).

4 Verfahren der Angebotsabgabe

Die Einreichung der im jeweiligen Beschaffungsschritt erforderlichen Unterlagen erfolgt per Mail-Versand an ten.noirpma@tratszrawhcs-gnubierhcssua . Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der Unterlagen. Der ÜNB wird den Eingang der Unterlagen spätestens am auf die Frist folgenden Werktag bestätigen.

5 Rückfragen

Enthalten die in der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Angebots darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail ( ten.noirpma@tratszrawhcs-gnubierhcssua ) an den ÜNB zu richten und werden von diesem schnellstmöglich beantwortet. Der späteste Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften entspricht fünf Wochen vor Ende der Frist des Beschaffungsschrittes 3.

6 Hinweise zum Verfahren

6.1 Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.

6.2 Kosten des Verfahrens

Für die Teilnahme an dem Beschaffungsverfahren entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.

6.3 Vertretungsberechtigung

Angebote müssen durch eine natürliche Person, die zum Abschluss von Rechtsgeschäften für den Anlagenbetreiber der jeweiligen Schwarzstartanlage nach diesem Beschaffungsverfahren befugt ist, eingereicht werden. Die Befugnis ist durch die Eintragung im Handelsregister oder durch entsprechende Vollmacht(en) nachzuweisen.

6.4 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen des Beschaffungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK-6-21-023 zum Zwecke der Durchführung des Beschaffungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Der ÜNB verarbeitet diese Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht.

Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der folgenden Internetseite des ÜNB sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse des ÜNB einsehbar: https://www.amprion.net/datenschutz/

7 Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrensintegrität

Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Beschaffungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des ÜNB vornehmen.

8 Hinweise zu Bestimmungen für Kritische Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz

Wir weisen darauf hin, dass die Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit Teil des Prozesses “Netzwiederaufbau” der kritischen Funktion “Netzführung, Schaltleitung” gem. Festlegung der BNetzA vom 25.06.2025, Az. 4.12.09/1 (i.S.d. § 11 Abs. 1g S. 1 Nr. 2 EnWG, § 2 Abs. 13 S. 1 Nr. 3 lit. b BSI-Gesetz) ist. Die Anbieter sind verpflichtet, gesetzliche und behördliche Vorgaben zu Kritischen Infrastrukturen, insbesondere aus der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz und der BSI-KritisV zu erfüllen.