Gesetzliche Grundlagen
BImSchG
Die Errichtung und der Betrieb von Schalt- und Umspannanlagen unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen. Die Genehmigungspflicht leitet sich aus der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab.
Ansprechpersonen
Christoph Alt
Projektsprecher