Für die Leitung und den Ausbau der Umspannanlage sind zwei getrennte Genehmigungsverfahren erforderlich. Für die Erweiterung der Umspannanlage erfolgt die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Die Errichtung und der Betrieb von Stationen, wie zum Beispiel Konvertern oder Schalt- und Umspannanlagen, unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat das Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Es regelt den Schutz vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und anderen Umwelteinwirkungen. Das Genehmigungserfordernis leitet sich aus dem Anhang I. der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab und wird gem. Ziffer 1.8 in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Wichtige Schritte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Antragstellung durch den Vorhabenträger, die Beteiligung und Prüfung der Unterlagen durch die Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie die Entscheidung der Genehmigungsbehörde. Eine Genehmigung wird auf Basis einer umfassenden Prüfung erteilt, bei der unter anderem die potenziellen Umweltauswirkungen der Anlage bewertet werden. Dabei müssen die Betreiber nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen sowie Richt- und Grenzwerte sicher einhalten werden und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt geprüft und, falls erforderlich, umgesetzt wurden. Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den Bau des 380-/220-kV-Transformators und der zugehörenden Nebeneinrichtungen in der Umspannanlage Siegburg hat der Rhein-Sieg-Kreis erteilt.