Umspannanlage Siegburg

Projektfortschritt

Die Erweiterung der Umspannanlage Siegburg sowie auch die Errichtung der Freileitung zur Anbindung an das 380-kV-Übertragungsnetz sind weitestgehend abgeschlossen.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Die Bundesnetzagentur hat es im Netzentwicklungsplan 2030 im Dezember 2017 als erforderliche Maßnahme (Projekt 154) bestätigt.

Planung und Genehmigung

Die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Für die Leitung und den Ausbau der Umspannanlage sind zwei getrennte Genehmigungsverfahren erforderlich. Für die Erweiterung der Umspannanlage erfolgt die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Die Errichtung und der Betrieb von Stationen, wie zum Beispiel Konvertern oder Schalt- und Umspannanlagen, unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat das Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Es regelt den Schutz vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und anderen Umwelteinwirkungen. Das Genehmigungserfordernis leitet sich aus dem Anhang I. der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab und wird gem. Ziffer 1.8 in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Wichtige Schritte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Antragstellung durch den Vorhabenträger, die Beteiligung und Prüfung der Unterlagen durch die Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie die Entscheidung der Genehmigungsbehörde. Eine Genehmigung wird auf Basis einer umfassenden Prüfung erteilt, bei der unter anderem die potenziellen Umweltauswirkungen der Anlage bewertet werden. Dabei müssen die Betreiber nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen sowie Richt- und Grenzwerte sicher einhalten werden und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt geprüft und, falls erforderlich, umgesetzt wurden. Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den Bau des 380-/220-kV-Transformators und der zugehörenden Nebeneinrichtungen in der Umspannanlage Siegburg hat der Rhein-Sieg-Kreis erteilt.

Planfeststellungsverfahren

Für die Leitung und den Ausbau der Umspannanlage sind zwei getrennte Genehmigungsverfahren erforderlich. Für die Errichtung der Freileitung ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig.

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Eröffnung des Verfahrens

Die im jeweiligen Bundesland zuständige Planfeststellungsbehörde führt das Verfahren durch. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag auf Planfeststellung. Diesen haben wir 2019 bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.


Beteiligungsmöglichkeiten

Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden. Die Bezirksregierung Köln hat den Planfeststellungsbeschluss am 27. Juli 2021 erlassen.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Bau

Realisierung des Vorhabens

Sowohl die Bauarbeiten in der Umspannanlage als auch die Arbeiten zur Errichtung der neuen Freileitung sind größtenteils abgeschlossen.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.