Osterath – Weißenthurm

Projektfortschritt

Die Leitung zwischen Osterath und Weißenthurm ist in sechs Genehmigungsabschnitte unterteilt. Die drei Abschnitte zwischen Sechtem und Weißenthurm – insgesamt etwa 68 Kilometer – sind bereits gebaut und befinden sich seit 2013 im 380-Kilovolt-Betrieb. Zwischen Gohrpunkt und Rommerskirchen wurden die Arbeiten 2019 abgeschlossen. Zwischen Osterath und Gohrpunkt laufen die Arbeiten noch. Der Abschnitt Rommerskirchen – Sechtem wurde Mitte 2024 fertiggestellt.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

Auf die Notwendigkeit eines zügigen Netzausbaus hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2009 reagiert. Mit dem Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen definierte er erstmals Höchstspannungsleitungen, die energiewirtschaftlich notwendig sind. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sollen diese Vorhaben vordringlich planen und bauen. In dem hierzu erstellten Bedarfsplan sind aktuell 22 Vorhaben aufgelistet. Hierbei handelt es sich um Freileitungen mit 380-kV-Wechselstrom. Sie dienen unter anderem der Entwicklung der Übertragungsnetze und der Kompatibilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union. Die Vorhaben aus dem Bedarfsplan sind aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Damit ist gesetzlich verankert, dass die jeweilige Leitung gebraucht wird.

Weitere Informationen:

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Im nächsten Schritt gilt es nun, einen Trassenkorridor zu finden, der mit den überwiegenden öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Die Übertragungsnetzbetreiber als Vorhabenträger haben mehrere Alternativen zu untersuchen und einen Vorzugskorridor zu beantragen. Nach sorgfältiger Prüfung legt die zuständige Behörde einen Trassenkorridor fest.


Raumordnungsverfahren der Landesbehörden
Die Zuständigkeit für alle Leitungsbauvorhaben, die nur ein einzelnes Bundesland betreffen, regeln die Bundesländer selbst. In einem sogenannten Raumordnungsverfahren, in dessen Rahmen ebenfalls eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wird, bestimmen die zuständigen Landesbehörden einen geeigneten Trassenkorridor. Im Verfahren sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Rechtliche Grundlage ist das Raumordnungsgesetz (ROG). 

Am 10. November 2008 hat die Bezirksregierung Köln in einer abschließenden Stellungnahme mitgeteilt, dass aufgrund der Beschränkung der Planung auf eine bestehende Leitungstrasse das Vorhaben nicht als raumbedeutsam angesehen wird und daher kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.

Weitere Informationen

 Zu Bundesfachplanung und Raumordnung unter Netzausbau.de

Planfeststellungsverfahren

Allgemeines

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Eröffnung des Verfahrens

Die im jeweiligen Bundesland zuständige Planfeststellungsbehörde führt das Verfahren durch. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag auf Planfeststellung. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.

Weitere Informationen

zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de


Genehmigungsabschnitt Osterath – Gohrpunkt – Rommerskirchen

Für die zwei Trassenabschnitte zwischen den Umspannanlagen Osterath bei Düsseldorf und Rommerskirchen wurde von 2012 bis 2018 ein Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. 2014 fanden die Erörterungstermine statt. Ende Juni 2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-Kilovolt-Leitung zwischen Osterath und Rommerskirchen bekannt gegeben. Die Unterlagen wurden vom 2. bis 16. Juli 2018 in den von der Planung betroffenen Kommunen ausgelegt.

Genehmigungabschnitt Rommerskirchen - Sechtem

Den Bau für den Abschnitt zwischen Rommerskirchen und Sechtem hat die Bezirksregierung Köln mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2016 genehmigt. Nach einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ergab sich für den Abschnitt zwischen Frechen und Brühl Nachbesserungsbedarf bei der Abwägung der Trassenvarianten. Im Juni 2020 hat die Bezirksregierung Köln einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung des Baus dieses Teilabschnitts erlassen.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Genehmigungsabschnitt Osterath – Gohrpunkt – Rommerskirchen
Der Bau der Leitung zwischen Gohrpunkt und Rommerskirchen begann im September 2018 und wurde bis Ende 2019 abgeschlossen.

Im Bereich zwischen Osterath und Gohrpunkt laufen die Arbeiten zur Errichtung der neuen 380-Kilovolt-Verbindung noch.

Genehmigungabschnitt Rommerskirchen - Sechtem
Der Abschnitt Rommerskirchen – Sechtem wurde Mitte 2024 fertiggestellt.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.