Osnabrück – Merzen/Neuenkirchen

Projektfortschritt

Ende 2024 starteten bauvorbereitende Maßnahmen wie die Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche, Holzeinschlag und Wegebau für die geplante Teilerdverkabelung. Im nächsten Schritt werden die Kabelschutzrohranlagen hergestellt und daran anschließend die Kabel in die Rohranlagen eingezogen. Seit Mitte 2025 wurden die Arbeiten der Kabelübergabestationen begonnen sowie die ersten Montagearbeiten in den Freileitungsabschnitten umgesetzt.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Mit der Veröffentlichung der landesplanerischen Feststellung am 05.Juli 2019 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Raumordnungsverfahren abgeschlossen.

Auf Basis der Antragskonferenz im September 2015 hatte das für das Raumordnungsverfahren zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems im November 2015 den Untersuchungsrahmen für die Raumordnung festgelegt. Damit steht fest, welche Varianten zu untersuchen sind und welche Informationen die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren enthalten müssen.

Im Raumordnungsverfahren selbst wird noch kein konkreter Leitungsverlauf betrachtet, sondern ausschließlich Korridore, die jeweils einen Kilometer breit sind. Das Vorhaben sowie die Korridorvarianten werden daraufhin untersucht, ob und inwieweit diese mit den Erfordernissen der Raumordnung (Ziele, Grundsätze, Erfordernisse der Raumordnung) übereinstimmen. Des Weiteren findet eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Diese soll gewährleisten, dass die durch das Vorhaben bedingten unvermeidbaren Eingriffe und Umweltbelastungen auf das notwendige Maß reduziert werden. Das Raumordnungsverfahren dient also dazu, vor der abschließenden Entscheidung im Planfeststellungsverfahren die raumordnerische Verträglichkeit des Vorhabens zu klären.

Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren bei den betroffenen Gemeinden erfolgte bis Februar 2018.

In einem nächsten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Anfang Dezember 2018 einen Erörterungstermin durchgeführt.

Weitere Informationen

 Zu Bundesfachplanung und Raumordnung unter Netzausbau.de

Planfeststellungsverfahren

Nachdem wir im Dezember 2022 den Antrag auf Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht haben, wurde Ende September 2024 der Planfeststellungbeschluss erteilt.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Bau

Realisierung des Vorhabens

Ende 2024 starteten bauvorbereitende Maßnahmen wie die Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche, Holzeinschlag und Wegebau für die geplante Teilerdverkabelung. Im nächsten Schritt werden die Kabelschutzrohranlagen hergestellt und daran anschließend die Kabel in die Rohranlagen eingezogen. Seit Mitte 2025 wurden die Arbeiten der Kabelübergabestationen begonnen sowie die ersten Montagearbeiten in den Freileitungsabschnitten umgesetzt.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die vollständige Inbetriebnahme ist für 2027 geplant.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.