Kühmoos – Maximiliansau

Projektfortschritt

Die baden-württembergischen Genehmigungsabschnitte des Teilprojektes Kühmoos – Maximiliansau befinden sich vor der Beantragung des Genehmigungsverfahrens. Hier wollen wir die Planfeststellungsverfahren im Laufe der Jahre 2026 und 2027 beantragen. Wir hoffen, innerhalb von zwei Jahren alle Planfeststellungsbeschlüsse zu erhalten. Ein möglicher Baubeginn ist frühestens für Ende 2030 geplant.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Die Verstärkung „Kühmoos-Maximiliansau“ ist ein Abschnitt der Gesamtmaßnahme P310 „Bürstadt – Kühmoos“, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im NEP im Dezember 2017 bestätigt wurde.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Kein Raumordnungsverfahren erforderlich

Im ersten Schritt haben die Behörden geprüft, ob ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist. Dabei geht es um den Leitungsverlauf und seine Auswirkungen auf den Landschafts- und Lebensraum.

Das Ergebnis: Weil die Leitungen bereits seit 50 Jahren bestehen, in jedem Regionalplan enthalten sind und sich der Verlauf nicht verändern wird, ist für das Teilprojekt kein Raumordnungsverfahren erforderlich.

Planfeststellungsverfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie unter  Netzausbau.de

Drei Genehmigungsbehörden

Für die Genehmigung der Netzverstärkung unseres Teilprojekts Kühmoos – Maximiliansau sind – bedingt durch den Leitungsverlauf – verschiedene Genehmigungsbehörden zuständig: Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg ist auf einer Länge von rund 160 Kilometern, das RP Karlsruhe auf einem Abschnitt von etwa 45 Kilometern sowie in Rheinland-Pfalz die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord in Koblenz (Planfeststellung) auf den restlichen fünf Kilometern verantwortlich.

Verfahren im rheinland-pfälzischen Abschnitt abgeschlossen

Für den rund fünf Kilometer langen rheinland-pfälzischen Abschnitt mit der Spannungsumstellung zwischen den Umspannanlagen Maximiliansau und Daxlanden haben wir Ende 2019 das Planfeststellungsverfahren beantragt. Die SGD Nord hat daraufhin die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt und die Unterlagen für vier Wochen öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die SGD Nord auf einen Erörterungstermin verzichtet.
Im März 2021 haben wir den Planfeststellungsbeschluss erhalten und umgehend die Bautätigkeiten an der Umspannanlage Maximiliansau aufgenommen, um die künftige Netzeinbindung herzustellen. Insgesamt werden dafür zwei neue Masten errichtet.

Planfeststellungsverfahren beim RP Freiburg und RP Karlsruhe stehen an

Die technische Planung für die baden-württembergischen Abschnitte ist abgeschlossen und die Erstellung der Genehmigungsunterlagen befindet sich auf der Zielgeraden.

Im Zuständigkeitsbereich des RP Freiburg haben wir aufgrund der Länge von 160 Kilometern drei Genehmigungsabschnitte gebildet: Einen Abschnitt für den Leitungsverlauf in den Landkreisen Waldshut und Lörrach (Abschnitt 7), einen weiteren für die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie den Stadtkreis Freiburg im Breisgau (Abschnitt 6) und einen dritten für den Ortenaukreis (Abschnitt 5).
Die Unterlagen wollen wir Abschnitt für Abschnitt ab 2026 einreichen. Das Verfahren für die Leitungseinführung in die UA Kühmoos (Abschnitt 8) haben wir bereits Ende 2022 beantragt. Wegen umfangreicher Umplanungen ist das Verfahren für den Abschnitt 8 im Juli neu beim RP Freiburg beantragt worden. Wir rechnen frühstens im Jahr 2026 mit dem Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt.

Beim RP Karlsruhe wollen wir ebenfalls ab 2026 das Planfeststellungsverfahren beantragen und unsere Unterlagen einreichen. Wir hoffen auch hier bis 2027 auf den Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsverlauf durch den Landkreis Rastatt, den Stadtkreis Baden-Baden sowie den Land- und den Stadtkreis Karlsruhe (Sie bilden zusammen den Abschnitt 4).

Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach einer Informationstour durch alle Gemeindeverwaltungen und Landratsämter entlang der Leitung stand das Frühjahr 2019 ganz im Zeichen des Bürgerdialogs: Innerhalb von vier Wochen haben wir 53 Gemeinden mit dem Infomobil oder in Form von abendlichen Bürgerinformationsmärkten aufgesucht. Dabei sind wir mit rund 350 Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gekommen.

Ziel war es, schon vor den Genehmigungsverfahren für Fragen zur Verfügung zu stehen und die Planungen transparent vorzustellen.

Den finalen Stand der Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden wir vor der Einreichung in den jeweiligen Genehmigungsabschnitten vorstellen.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Bau von Leitungen und Anlagen.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.