Die Planung eines mehrere Bundesländer übergreifenden Leitungsbauvorhabens wie Korridor B ist eine Mammutaufgabe. Bei einer Gesamtlänge von mehr als 700 Kilometern sind mehr als 300 Gemeinden, Behörden und Verbände involviert und hunderte Bürgerinnen und Bürgern potenziell betroffen. Auf den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veranstalteten Antragskonferenzen können sie Hinweise und Anregungen zur Trassenfindung geben.

Die Karte zeigt eine geografische Übersicht von Regionen in Nordwestdeutschland und den angrenzenden Niederlanden.
Visuelle Beschreibung
Hintergrund: Eine hellgraue Karte mit weißer Nordseeküste im oberen Bereich.
Regionen: Die Karte ist in Landkreise unterteilt, deren Grenzen durch dünne Linien angedeutet sind. Regionale Namen in grauer Schrift sind sichtbar, darunter WITTMUND, FRIES-LAND, AURICH, EMDEN, CUXHAVEN, STADE, BREMERHAVEN, BREMEN, OLDENBURG, AMMER-LAND, WESER-MARSCH, ROTENBURG (WÜMME), VERDEN, DIEPHOLZ, VECHTA, CLOPPENBURG, EMSLAND, GRAFSCHAFT BENTHEIM, OSNABRÜCK, STEINFURT, BORKEN, WESEL, RECKLINGHAUSEN, HAMM, DORTMUND, GELSENKIRCHEN, BOTTROP, HERNE, UNNA, SOEST, PADERNORN, GÜTERSLOH, BIELEFELD, HERFORD, MINDEN-LÜBBECKE, NIENBURG (WESER), HARBURG, OSTERHOLZ, DELMENHORST, STEIN-BURG, DITHMARSCHEN.
Ländergrenzen: Die Wörter DEUTSCHLAND und NIEDERLANDE sind in Großbuchstaben positioniert, um die Ländergrenzen anzuzeigen.
Linienführung: Zwei Hauptrouten sind farbig hervorgehoben:
Eine magentafarbene Linie verläuft von Norden (Dithmarschen/Heide) in südlicher Richtung bis nach Polsum/Bottrop.
Eine türkisfarbene Linie verläuft von Wilhelmshaven im Norden in südlicher Richtung bis nach Hamm/Dortmund.
Beschriftungen der Routen: Beide Routen sind in nummerierte Abschnitte unterteilt, die durch gelbe, rechteckige Labels gekennzeichnet sind. Beispiele hierfür sind: V48 Nord 1, V48 Nord 2, V48 Nord 3, V48/V49 Mitte, V48 Süd 1, V48 Süd 2, V49 Nord 1, V49 Nord 2, V49 Süd 1, V49 Süd 2.
Symbole: An den Endpunkten und Kreuzungspunkten der Routen sind kleine gelbe und orangefarbene Kreise und Quadrate platziert.
Schriftzüge: Große, dunkle Schriftzüge wie NVP HEIDE/WEST, NVP WILHELMSHAVEN, NVP POLSUM, und NVP HAMM markieren die Start- und Endpunkte der Korridore. Die Wörter VORHABEN 48 und VORHABEN 49 sind ebenfalls in grau auf der Karte platziert.

Einteilung der Abschnitte für Planung und Genehmigung  Karte vergrößern

Von dieser frühen Beteiligung der Öffentlichkeit profitieren alle Seiten. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrer regionalen Expertise bei den Planungen einbringen und Anregungen für das Verfahren geben. Die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde kann die relevanten Hinweise für die Festlegung des Untersuchungsrahmens nutzen. Amprion als Vorhabensträger kann ebenfalls von der regionalen Expertise profitieren und mögliche Hinweise in seinen Planungen berücksichtigen. Zudem sorgt diese frühe Form der Öffentlichkeitsbeteiligung bei großen Infrastrukturprojekten wie Korridor B für ein höheres Verständnis in der Bevölkerung.

Ablauf der Antragskonferenzen

Aufgrund der Größe des Erdkabelprojektes Korridor B bringen wir die zwei Vorhaben (Nr. 48 und Nr. 49 des Bundesbedarfsplangesetzes) in Absprache mit der BNetzA abschnittsweise ins Genehmigungsverfahren ein. Entsprechend dieser Einteilung (siehe Grafik) werden die Antragskonferenzen nachfolgend durchgeführt. Gegebenenfalls wird die BNetzA die Konferenzen für manche Abschnitte bündeln. Über die genauen Orte und Zeiten der Veranstaltungen informiert die BNetzA durch Anzeigen in lokalen Tageszeitungen sowie auf ihrer Internetseite. Zudem versendet sie Ankündigungen zu den Antragskonferenzen in ihrem E-Mail-Newsletter.

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten

Die Antragskonferenzen in Zuge der Bundesfachplanung sind die ersten von vier offiziellen Beteiligungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren. Im Laufe der Bundesfachplanung werden zudem noch Erörtungstermine in den Regionen stattfinden. Im Planfeststellungsverfahren wird es ebenfalls Antragskonferenzen und Erörterungstermine geben.

Mehr zu den Beteiligungsmöglichkeiten gibt es im nächsten Beitrag zu unserer Reihe über die Bundesfachplanung.

Beitrag von Florian Zettel, veröffentlicht am 8. November 2022