Hattingen – Linde

Projektfortschritt

Das Vorhaben befindet sich in einem sehr frühen Planungsstadium und noch nicht im formellen Genehmigungsverfahren.

Der Neubau der 380-Kilovolt-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen in Hattingen, Linde und der neu zu errichtenden Anlage im Bereich Linderhausen soll in den bestehenden Trassen der 220-Kilovolt-Leitungen erfolgen. Diese Bestandsleitungen werden aktuell in 110-Kilovolt durch den Eigentümer, Westnetz GmbH, betrieben. Ziel der Planung ist, im nördlichen Abschnitt von Hattingen nach Linderhausen die 110-Kilovolt Stromkreise auf einem neuen 380-/110-Kilovolt Gestänge mitzuführen. Gemäß Bundesbedarfsplangesetz ist das Leitungsbauprojekt als Freileitung zu realisieren.

Einen Überblick über den voraussichtlichen Zeitplan der Planung finden Sie in der untenstehenden Grafik:


Das Bild zeigt einen horizontalen Zeitstrahl, der in vier Phasen unterteilt ist und den Titel "NETZVERSTÄRKUNG HATTINGEN - LINDE ZEITPLANUNG" trägt.
Erste Phase (2022):
Ein Lupensymbol in Magenta.
Text: "Raumordnerische Anzeige", "Erste Umweltfachliche Begehungen und technische Planungen".
Zweite Phase (Ende 2022 - 2025):
Ein kurvenförmiges, vertikales Liniensymbol in Magenta.
Text: "Kartierungen", "Technische Planungen", "Punktuelle Baugrunduntersuchungen", "Erstellung der Planfeststellungsunterlagen".
Dritte Phase (2026):
Ein Symbol, das zwei ineinander verschlungene, kurvenförmige Linien darstellt, in Magenta.
Text: "Einreichung der Planfeststellungsunterlagen", "Beginn des Planfeststellungsverfahrens".
Vierte Phase (Ab 2029):
Ein Symbol einer mit Häkchen versehenen Dokumentenmappe in Magenta.
Text: "Planfeststellungsbeschluss", "Baubeginn".


Grafik aktualisiert am: 10.07.2025

Umspannanlagen Projekte


Im Rahmen des Vorhabens sind die bereits bestehenden Umspannanlagen in Hattingen und Linde (Stadt Wuppertal, Bezirk Ronsdorf) zu erweitern bzw. auszubauen. Um die 110-Kilovolt Stromkreise im südlichen Abschnitt von Linderhausen nach Linde entfallen lassen zu können, ist eine Umspannanlage im Raum Linderhausen notwendig. Zudem ist der Bereich Linderhausen für die Westnetz GmbH ein entscheidender Punkt zur Versorgung des Verteilnetzes und leistet einen entscheidenden Beitrag zur lokalen Versorgung der Region. Im nächsten Planungsschritt werden potentielle Flächen zur Errichtung der Umspannanlage im Raum Linderhausen gesucht. Eine Karte, die den Raum Linderhausen zeigt, finden Sie im Downloadbereich.

Die Umspannanlagenprojekte werden nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens genehmigt, sondern werden nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt. Daher wird Amprion bei den zuständigen Genehmigungsbehörden entsprechende Anträge stellen. Diese Genehmigungsverfahren werden separat zur raumordnerischen Anzeige und Planfeststellungsverfahren für das Leitungsbauprojekt geführt.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Weitere Informationen:
 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie: Flächenentwicklungsplan

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Die Planung des Leitungsbauprojektes ist im Jahr 2022 gestartet. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens prüft die zuständige Genehmigungsbehörde zunächst, ob die Pläne des Vorhabenträgers die Belange der Raumordnung angemessen berücksichtigen. Diese sind beispielsweise in Regionalplänen festgelegt. Das Verfahren kann jedoch auf Antrag des Vorhabenträgers und Beschluss der Raumordnungsbehörde entfallen. Dies ist zum Beispiel regelmäßig dann gegeben, wenn eine bereits bestehende Trasse im Sinne des Bündelungs- und Minimierungsgebotes sinnvoll weitergenutzt werden kann.

Aufgrund der bestehenden 220-Kilovolt Trassen, wurde seitens Amprion eine Anzeige auf Verzicht des Raumordnungsverfahrens gestellt.

Trotz des frühen Planungsstadiums hat Amprion parallel zur Vorbereitung der Anzeige bereits öffentliche Bürgerinfo-Abende durchgeführt. Dort wurden das Vorhaben und der aktuelle Planungsstand vorgestellt, sowie lokale Hinweise aufgenommen, die bei der Planung berücksichtigt werden.

Im zweiten Halbjahr 2022 wurde an raumordnerischen Themen gearbeitet und nach Prüfung der eingereichten Unterlagen sind die Regionalplanungsbehörden RVR und Bezirksregierung Düsseldorf zu dem Ergebnis gekommen, dass auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens verzichtet werden kann, da raumbedeutsame Konflikte durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind. Demnach stellt sich die geplante Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vornehmlich in der bestehenden Trasse als die raumverträglichste Lösung dar. Zudem sind in Betracht kommende großräumige Alternativen aus Sicht der beiden Regionalplanungsbehörden nicht erkennbar.
Ungeachtet des Verzichts auf ein Raumordnungsverfahren werden die raumordnerischen Belange vollumfänglich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt. Darüber hinaus werden in Frage kommende kleinräumige Alternativen geprüft und in den Antragsunterlagen dargestellt.

Weitere Informationen

 Zu Bundesfachplanung und Raumordnung unter Netzausbau.de

Planfeststellungs- / BIMSCHG-Verfahren

In Vorbereitung auf das spätere Planfeststellungsverfahren wurde eine faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Diese dient dazu, Erkenntnisse über die Fauna und deren für die Planung relevanten Arten und Artengruppen im Planungsgebiet zu gewinnen und daraus abzuleiten, wo und in welcher Weise biologische Kartierungen erforderlich werden. Die Kartierungen sind auf der Grundlage des so entwickelten Kartierkonzeptes im Januar 2022 gestartet. Die dafür erforderlichen Begehungen und vor Ort erforderlichen Bestandsaufnahmen sind ortsüblich bekanntgemacht worden. Gegebenenfalls erforderliche weitere Kartierungen werden ebenfalls frühzeitig ortsüblich bekannt gemacht.

Von Juni 2023 bis September 2023 wurden zudem Vermessungsarbeiten und Endwuchshöhenbestimmungen durchgeführt, um detaillierte Kenntnisse über den Trassenraum zu erlangen. Parallel dazu starten derzeit die ersten technischen Planungen. Dazu werden u.a. punktuelle Baugrunduntersuchungen vor Ort durchgeführt. Diese werden ebenso wie die umweltfachlichen Begehungen ortsüblich bekannt gemacht und die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig von uns kontaktiert, informiert und über die Untersuchung aufgeklärt. Von September 2023 bis Mai 2024 wurden punktuell an Maststandorten im Stadtgebiet von Schwelm Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Im Downloadbereich haben Sie Zugriff auf die Anzeigen der aktuell ortsüblich bekanntgemachten Maßnahmen, inklusive der jeweiligen Flurstückslisten der betroffenen Flurstücke.

Aktuell ist der Start des Planfeststellungsverfahrens für Ende 2026 vorgesehen, der Baustart ist damit für das Jahr 2029 geplant.

Ursprünglich geplant und auch kommuniziert hatten wir den Start des Planfeststellungsverfahrens mit der entsprechenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung rund ein Jahr früher. Grund für die zeitliche Verschiebung ist eine notwendige, zeitintensive Anpassung der technischen Entwurfsplanung für das Projekt. Diese wird aufgrund von Vorgaben aus der übergeordneten Netzplanung erforderlich und sichert die Versorgungssicherheit in der Region langfristig.

Wir werden rechtzeitig vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens über den aktuellen Stand des Projektes informieren. Auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sehen wir vor.

Ziel der Planung ist, eine Linienführung zu bestimmen, welche unter Berücksichtigung sämtlicher Schutzgüter, rechtlicher Vorgaben und technischer Machbarkeit die bestmögliche Realisierung des Vorhabens darstellt.

Grundsätzliche Vorgehensweise bei Planfeststellungs- / BIMSCHG-Verfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Eröffnung des Verfahrens

Die im jeweiligen Bundesland zuständige Planfeststellungsbehörde führt das Verfahren durch. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Die Errichtung und der Betrieb von Stationen, wie zum Beispiel Konvertern oder Schalt- und Umspannanlagen, unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat das Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Es regelt den Schutz vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und anderen Umwelteinwirkungen. Das Genehmigungserfordernis leitet sich aus dem Anhang I. der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab und wird gem. Ziffer 1.8 in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Wichtige Schritte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Antragstellung durch den Vorhabenträger, die Beteiligung und Prüfung der Unterlagen durch die Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie die Entscheidung der Genehmigungsbehörde.

Eine Genehmigung wird auf Basis einer umfassenden Prüfung erteilt, bei der unter anderem die potenziellen Umweltauswirkungen der Anlage bewertet werden. Dabei müssen die Betreiber nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen sowie Richt- und Grenzwerte sicher einhalten werden und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt geprüft und, falls erforderlich, umgesetzt wurden.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Im Jahr 2029 würde nach Erlass des Planfeststellungbeschlusses mit der Bauausführung begonnen werden.