Bürstadt – Rheinau – Hoheneck

Projektfortschritt

[Hier bitte einen kurzen Text zum Status des Projektes einfügen]

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Ad-hoc-Maßnahme

Das geplante Vorhaben ist im NEP für die Zieljahre 2037/2045 als Projekt „P309: Netzverstärkung Bürstadt – Rheinau – Hoheneck“ enthalten. Der NEP wurde im März 2024 von der Bundesnetzagentur bestätigt und definiert somit den vordringlichen Bedarf für das Vorhaben. Das Projekt ist als Ad-hoc-Maßnahme mit hoher Priorität vorgesehen. Das bedeutet, die Maßnahme soll beschleunigt bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden, da die Transportanforderungen an das Netz deutlich steigen.

Beteiligung und Genehmigung


Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Planung und Genehmigung

Genehmigungsverfahren

Für die Genehmigung der Umbeseilung ist ein immissionsschutzrechtlicher Nachweis gegenüber der Immissionsschutzbehörde wie dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie Einzelgenehmigungen bei den zuständigen Fachbehörden (z.B. Unteren Naturschutzbehörden) erforderlich.

Im Bereich der Städte Lampertheim und Viernheim beantragen wir ergänzend aufgrund von fünf Masterhöhungen ein Genehmigungsverfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Darin werden die beiden Städte Lampertheim und Viernheim sowie weitere Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Wir beabsichtigen, das Genehmigungsverfahren für die fünf Masterhöhungen beim RP Darmstadt im Jahr 2026 zu beantragen.

Kommunikation

Wir informieren transparent über das Projekt und den Planungsfortschritt. Eine öffentliche Veranstaltung für den Genehmigungsabschnitt Lampertheim/Viernheim fand am 18. November 2025 als Bürgerinfomarkt in Lampertheim statt.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Die Umsetzung der Umbeseilung zwischen den Umspannanlagen Bürstadt, Rheinau und Hoheneck soll ab Anfang 2027 erfolgen.
Die fünf Masterhöhungen im Bereich Lampertheim/Viernheim werden nach erteilter Genehmigung, frühestens ab Mitte 2027 erfolgen.

Die Inbetriebnahme der gesamten Leitung wollen wir bis 2030 umsetzen.

Kommunikation

Rechtzeitig vor Beginn der baulichen Maßnahmen werden wir die betroffenen Grundstückseigentümer*innen und Pächter*innen informieren und die nächsten Schritte individuell abstimmen. Die Baumaßnahmen - sowohl für die Umbeseilung als auch für die Masterhöhungen - geben wir über die Medien öffentlich bekannt.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.