Momentanreserve ist eine kurzfristige, unverzögerte und inhärente Reaktion auf Wirkleistungsungleichgewichte im Stromnetz, die Frequenzgradienten begrenzt und die Netzstabilität unterstützt. Sie kann durch Synchronmaschinen in konventionellen Kraftwerken oder netzbildende Umrichter bereitgestellt werden. Bisher wurde sie vor allem durch Synchronmaschinen in konventionellen Kraftwerken erbracht.
Marktstart und Umsetzung
Gemäß §12h EnWG sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, Momentanreserve in einem marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Grundlage ist der BK6-23-010 Beschluss der Bundesnetzagentur. Die Beschaffung von Momentanreserve wird ab dem 22. Januar 2026 marktgestützt von den Übertragungsnetzbetreibern umgesetzt. Detaillierte Informationen zu Marktdesign, Produkten, Preisen, regionalen Bedarfen und aktuellen Informationen finden Sie auf der Netztransparenz-Seite zur Momentanreserve.