Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planfeststellungsbeschluss

Am 14. Juni 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für die geplante 380-Kilovolt (kV)-Höchstspannungsfreileitung von St. Hülfe nach Wehrendorf bestätigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten Anwohner geklagt. Bei dem Leitungsbauvorhaben handelt es sich um einen Abschnitt des Projekts Nummer 2 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Es dient dazu, den Abtransport von regenerativen Energien aus dem Norden Deutschlands in die südlich gelegenen Verbrauchszentren zu gewährleisten.

In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die von Anwohnern beklagten Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierung Detmold sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr rechtmäßig sind. Insbesondere wurde damit die Leitungsführung bestätigt, die größtenteils in der seit über 45 Jahren bestehenden Trasse realisiert wird. Ziel unserer Planung war, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten, sagte Projektsprecher Arndt Feldmann. Feldmann weiter: Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde dieses Vorgehen bestätigt.

Für Vorhaben nach dem EnLAG besteht die Besonderheit einer erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen.

Die Leitung von St. Hülfe bis Wehrendorf ist Teil der Energiewende

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes macht den Weg frei für den Neubau der 380-kV-Freileitung weitgehend in bestehender Trasse vom niedersächsischen St. Hülfe in Diepholz über die nordrhein-westfälische Gemeinde Stemwede bis zum niedersächsischen Wehrendorf. Die Stromtrasse hat insgesamt eine Länge von 33 Kilometern, wovon 31 Kilometer in Niedersachsen und 2,3 Kilometer in Nordrhein-Westfalen gebaut werden. Die Leitung wird vor allem Windstrom aus dem Norden Deutschlands transportieren, der in den südlich gelegenen Verbrauchszentren benötigt wird.

Zum Hintergrund

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Leitungsbauprojektes sind im Energieleitungsausbaugesetz von 2009 festgeschrieben.

Michael Weber
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Michael Weber
Projektsprecher