Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Netzentgelte für 2024

  • Weiterhin hohe Kosten für Systemdienstleistungen als Folge der Preissteigerungen auf den Energiemärkten
  • Zuschuss der Bundesregierung in Höhe von 5,5 Milliarden soll zusätzliche Belastungen der Stromverbraucher vermeiden
  • Die Übertragungsnetzentgelte im Stromtransportnetz bleiben nahezu auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr: im Mittel ein sehr geringer Anstieg um rund 2 Prozent auf 3,19 Cent pro Kilowattstunde

05.10.2023, Dortmund, Bayreuth, Berlin, Stuttgart. Für das kommende Jahr haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW – heute gemeinsam bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte veröffentlicht. Die ÜNB begrüßen, dass die Übertragungsnetzentgelte mit einem Zuschuss der Bundesregierung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro nahezu konstant gehalten werden sollen. Auf dieser Basis liegen die vorläufigen durchschnittlichen Netzentgelte im nächsten Jahr bei 3,19 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht einer Steigerung um rund 2 Prozent. Im Vorjahr lagen die Übertragungsnetzentgelte bei 3,12 Cent pro Kilowattstunde.

Die Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte ergibt sich aus der Prognose der Kostenbasis (Erlösobergrenze/EOG) und den voraussichtlichen Absatzmengen für das Jahr 2024. Für das Jahr 2024 sehen die ÜNB bei der EOG zwar im Vergleich zum Jahr 2023 gesunkene Kosten, diese liegen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Hauptursache dafür ist das anhaltend hohe Preisniveau auf den Brennstoff- und Strommärkten. Diese wirken sich insbesondere auf die Kosten für Redispatch, Netzreserve und die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie aus.

Die vorläufigen Netzentgelte 2024 sind unter Berücksichtigung eines Zuschusses gemäß einem Beschluss der Bundesregierung zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten ermittelt worden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fehlt die gesetzliche Grundlage für diesen Zuschuss. Die vorläufigen Netzentgelte stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Grundlage bis zum 06.12.2023 vorliegt. Sollte am 06.12.2023 die gesetzliche Grundlage für die anteilige Deckung der Übertragungsnetzkosten fehlen, werden sich die endgültigen bundeseinheitlichen ÜNB-Netzentgelte für 2024 entsprechend erhöhen.