Die Übertragungsnetzbetreiber Amprion, TransnetBW GmbH, transpower und Vattenfall Europe Transmission veröffentlichen heute die EEG-Umlage für das Jahr 2010
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen heute die Prognose der 2010 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2010.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben im Auftrag des Gesetzgebers für 2010 eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 12,7 Milliarden Euro ermittelt. Die ÜNB müssen diesen EEG-Strom ab 01. Januar 2010 direkt an der Börse verkaufen. Der Gegenwert des eingespeisten Stromes an der Börse liegt bei nur 4,5 Milliarden Euro. Die verbleibenden rund acht Milliarden Euro werden über die EEG-Umlage refinanziert. Im Folgejahr erfolgt eine genaue Endabrechnung der eingespeisten Kilowattstunden durch die Übertragungsnetzbetreiber.
Die EEG-Umlage ist ab dem 01. Januar 2010 für jede von Letztverbrauchern bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Wie die vier ÜNB mitteilen, bedeutet dies eine Belastung für die Stromkunden von 2 Cent pro Kilowattstunde. Durch die Umlage werden EEG-Kosten nun separat ausgewiesen. Zugleich entfallen die Abnahmepflicht der Stromlieferanten für erneuerbare Energien und die Weitergabe der daraus resultierenden Kosten an die Kunden. Die Änderung zum 01.Januar 2010 ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz.
Für das kommende Jahr wird erneut eine steigende Einspeisung elektrischer Energie aus regenerativen Erzeugungsanlagen prognostiziert, da die installierte Leistung aufgrund politischer Anreize auch in der Zukunft weiterhin erheblich zunehmen wird. Zugleich wirken sich sinkende Preise an der Leipziger Strombörse EEX negativ auf die Erlöse aus dem EEG-Strom aus, während die resultierende EEG-Umlage auf einen krisenbedingt rückläufigen Stromverbrauch in Deutschland verteilt werden muss.
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Grund klarer Vorgaben des Gesetzgebers. Die für die Berechnung notwendigen Werte der EEG-Einspeisung 2010 wurden im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber von unabhängigen Gutachtern ermittelt. Die Bundesnetzagentur überwacht die Vermarktung und die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage. Sie regelt die Anforderungen zur Vermarktung der EEG-Strommengen.
Für die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ist die EEG-Wälzung im bestehenden Rahmen mit erheblichem Risiko und hohem betrieblichen Aufwand behaftet. Um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, sind hier noch Nachbesserungen erforderlich, damit Risiken aus der EEG-Abwicklung nicht die Unternehmenssubstanz der Übertragungsnetzbetreiber gefährden.
Weitere Informationen unter www.netztransparenz.de.