Planfeststellungsverfahren beantragt

Die RWE Transportnetz Strom GmbH hat ein Planfeststellungsverfahren für eine neue Höchstspannungsleitung von Weißenthurm nach Grafschaft bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) in Koblenz beantragt. Es handelt sich um den ersten Abschnitt der geplanten 110-/380-kV-Leitung zwischen der Umspannanlage (UA) Weißenthurm (nördlich von Koblenz) und der UA Sechtem (südwestlich von Köln). Dieser erste Planfeststellungsabschnitt verläuft in enger Bündelung zu einer bestehenden 380-kV-Freileitung. Die neue 110-/380-kV-Freileitung wird im Trassenraum einer vorhandenen 220-kV und 110-kV-Freileitung errichtet, die hierfür zurückgebaut werden.

Die Maßnahme ist Teil der geplanten Netzverstärkung auf der Achse Osterath - Rommerskirchen - Sechtem - Weißenthurm. Sie steigert die Übertragungskapazität, erhöht die Versorgungsqualität und stellt weiterhin die Versorgungssicherheit sicher. Dies wird insbesondere durch die von der Bundesregierung betriebenen Förderung der Off- und On-Shore-Windkraftnutzung notwendig. Dadurch verlagert sich der Schwerpunkt der deutschen Stromproduktion zusätzlich nach Norden. Als Folge davon ist eine weitere stetige Zunahme der Stromtransportmengen zwischen dem Nord- und Südbereich des 220-/380-kV-Hochspannungsnetzes der RWE Transportnetz Strom zu erwarten.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens prüft die Planfeststellungsbehörde, ob und wie die geplante Baumaßnahme im Detail realisiert werden darf. Der am Ende des Verfahrens ergehende Planfeststellungsbeschluss bündelt alle für den Bau und Betrieb der Leitung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Befreiungen und Zustimmungen.

Das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in den betroffenen Gemeinden. Einen Monat lang können alle Interessierten dort die Unterlagen einsehen. Die Gemeinden geben rechtzeitig vorher den genauen Ort und Zeitraum öffentlich bekannt. Im Zusammenhang mit der Auslegung kann jeder Betroffene seine Anregungen oder Bedenken äußern. Diese Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens mit den Betroffenen erörtert.

Mit den Grundstückseigentümern und Pächtern wird RWE Transportnetz Strom zusätzlich zum Planfeststellungsverfahren privatrechtliche Verhandlungen über die Inanspruchnahme ihrer Flächen führen. Sobald der Planfeststellungsbeschluss und die privatrechtlichen Zustimmungen vorliegen, beginnen die Bauarbeiten. RWE Transportnetz Strom geht davon aus, das Planfeststellungsverfahren bis Ende 2009 abschließen zu können.