Einfache Datenbankabfrage im Internet

RWE Transportnetz Strom veröffentlicht ab 1. Februar im Internet unter www.rwetransportnetzstrom.com eine Datenbank, mit der Grundstückseigentümer überprüfen können, ob sie einen Anspruch auf Entschädigung für kommerziell genutzte Lichtwellenleiter (LWL) haben.

Nach Eingabe von Postleitzahl, Gemarkung, Flur und Flurstück erhalten Grundstückseigentümer eine unverbindliche Information, ob eine kommerzielle Telekommunikationslinie über ihr Grundstück verläuft. Bei einem möglichen Anspruch kann ein Antragsformular auf TK-Geldausgleich an RWE Transportnetz Strom GmbH, das bereits die eingegebenen Grundstücksdaten enthält, herunter geladen werden.

Voraussetzung für den TK-Geldausgleich ist, dass auf einer Energieversorgungsleitung, die über das Grundstück führt, auch eine zusätzliche öffentliche Telekommunikationsnutzung erfolgt. Wenn das LWL-Kabel in den Jahren 1996 bis einschließlich 2006 tatsächlich erstmalig zur kommerziellen Telekommunikation genutzt wurde, erhalten die Grundeigentümer zur Abgeltung der Ansprüche einen Pauschalbetrag von 2 Euro pro laufendem Meter. Er setzt sich aus 1,50 Euro Entschädigung und 0,50 Euro pauschaler Verzinsung zusammen.

Sofern bis 31. Dezember 2011 höchstrichterlich festgestellt werden sollte, dass der Marktpreis einschließlich Verzinsung über dem angebotenen Abgeltungsbetrag anzusetzen ist, erfolgt durch RWE Transportnetz Strom eine entsprechende Nachzahlung. Das Entschädigungsangebot einschließlich Nachbesserungsklausel gilt, sofern der Anspruch bis 31. März 2008 schriftlich gegenüber RWE Transportnetz Strom geltend gemacht wird.

Der Stromnetzbetreiber und das Telekommunikationsunternehmen sind gegenüber dem Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Entschädigungszahlung verantwortlich. Da RWE Transportnetz Strom im Gegensatz zu den Telekommunikationsunternehmen über die geographischen Daten der Leitungen verfügt, veröffentlicht das Unternehmen die Datenbankabfrage ¿ unabhängig von der Einstandspflicht der Telekommunikationsunternehmen.

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