EEG-Umlage beträgt 6,240 Cent

Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen EEG-Umlage für 2014

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen heute die Prognose der 2014 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2014.

Die ÜNB haben im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter die EEG-Umlage 2014 ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein Umlagebetrag von 23,6 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Nachholbetrag für die vergangenen zwölf Monate von knapp 2,2 Milliarden Euro, der die Differenz zwischen den im Vorjahr prognostizierten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausgleicht.

Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2014 mit 6,240 Cent pro Kilowattstunde beitragen. Damit liegt die EEG-Umlage im Jahr 2014 knapp 20 Prozent über Vorjahresniveau (5,277 Cent pro Kilowattstunde).

Für das Jahr 2014 wird eine weiter deutlich ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg um ca. 15 Terawattstunden (TWh) (von rund 135 TWh in 2013 auf knapp 150 TWh in 2014) spiegelt sich hauptsächlich in den Energieträgern Wind onshore, Wind offshore und Photovoltaik wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse ergeben sich für das Jahr 2014 prognostizierte Kosten (Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse) in Höhe von ca. 19,1 Milliarden Euro, was in der EEG-Umlage 2014 einem Anteil von ca. 5,0 Cent/kWh entspricht. Davon entfallen rund 2,4 Cent/kWh auf Photovoltaik, 1,3 Cent/kWh auf Biomasse, 1,0 Cent/kWh auf Wind Onshore, 0,3 Cent/kWh auf Wind Offshore und weniger als 0,1 Cent/kWh auf die restlichen Energieträger.

Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Unterdeckung des EEG-Kontos zum 30. September 2013 mit -2,2 Milliarden Euro etwas geringer aus (30.09.2012: -2,6 Milliarden Euro). Die Reduktion des Nachholbetrags ist u.a. auf die in 2013 auf 10% erhöhte Liquiditätsreserve zurückzuführen. Die Unterdeckung des EEG-Kontos 2013 erhöht die EEG-Umlage 2014 um rund 0,6 Cent/kWh.

Ein weiterer Kostenbestandteil der EEG-Umlage resultiert aus den natürlich auftretenden Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien und den dadurch nur schwer kalkulierbaren Vergütungszahlungen. So führen beispielsweise besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Mit voranschreitendem Zubau an erneuerbaren Energien nehmen diese Abweichungen zu. Um die daraus resultierenden Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die Umlage abzufedern, ist vom Gesetzgeber eine sogenannte Liquiditätsreserve vorgesehen, die 2014 rund 0,5 Cent/kWh beträgt.

Die sonstigen Kosten, die beispielsweise die Kosten für die Umrüstung der Photovoltaikanlagen gemäß § 35 Abs. 1b EEG ("50,2-Hertz-Problematik") umfassen, tragen rund 0,1 Cent/kWh zur EEG-Umlage 2014 bei.

Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.

Weitere Information unter  www.netztransparenz.de.