Planungsstand
Für den Neubau der 380-kV-Umspannanlage haben wir im Herbst 2025 einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen ab, von denen Umweltauswirkungen ausgehen können. Dabei müssen sämtliche Auswirkungen einer Anlage auf die im BImSchG genannten Schutzgüter berücksichtigt und gewürdigt werden. Unter Abwägung verschiedener Belange wird sichergestellt, dass von der Anlage keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur und sonstige Sachgüter (§ 1 BImSchG) ausgehen.
Die Leitungsanbindung
Die Änderung und Erweiterung der bestehenden 380-kV-Freileitungen zur Anbindung an die neue 380-kV-Umspannanlage erfolgt in gesonderten Genehmigungsverfahren gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dies kann, je nach Umfang, entweder ein Planfeststellungsverfahren (§ 43 EnWG) oder auch ein Anzeigeverfahren (§ 43f EnWG) sein. Hierfür müssen jeweils Unterlagen in unterschiedlichem Umfang bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingereicht werden. Neben der Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt muss unter anderem auch dargelegt werden, dass die technische Auslegung der Leitung einen sicheren Betrieb ermöglicht und dass die Gesundheit der Bevölkerung dauerhaft geschützt ist. In Ausnahmefällen kann zur Anbindung an eine neue Umspannanlage auch eine Einzelgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Betracht kommen – etwa beim Bau sehr kurzer Leitungen zwischen einem bestehenden Strommast und der neuen Umspannanlage oder bei dem Einsatz von Provisorien. Für die Einbindung der bestehenden 380-kV-Freileitung in die neue Umspannanlage streben wir eine entsprechende Einzelgenehmigung an. Welches Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt, entscheidet die zuständige Behörde.