Gesetzliche Grundlagen
BImSchG
Die Errichtung und der Betrieb von Schalt- und Umspannanlagen unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen. Die Genehmigungspflicht leitet sich aus der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab.
Ansprechpersonen
Janina Heidl
Projektsprecherin (aktuell in Elternzeit)
Sandra Müller
Projektsprecherin