Gesetzliche Grundlagen
Netzentwicklungsplan (NEP)
Der Netzentwicklungsplan Strom beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz ausgebaut oder verstärkt werden muss. Er wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern erarbeitet und durch die Bundesnetzagentur fachlich geprüft.
Ansprechpersonen
Michael Weber
Projektsprecher