Herbertingen – Waldshut-Tiengen

Projektfortschritt

Das Vorhaben befindet sich derzeit noch im Planungsstadium und vor der Beantragung des formellen Genehmigungsverfahrens.

Da es sich beim Vorhaben Hochrhein um ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW handelt, übernehmen die Vorhabenträger jeweils federführend einen Teil der Genehmigungsverfahren und der Errichtung der Freileitung. Für das Genehmigungsverfahren und den Bau im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen trägt Amprion die Verantwortung – der 40 Kilometer lange Abschnitt im Landkreis Sigmaringen verläuft von der Umspannanlage Herbertingen bis zum Punkt Boll in Sauldorf.

Neben dem Leitungsabschnitt im Regierungsbezirk Tübingen setzen wir auch die letzten Masten zur Einführung der neuen Leitung in die dann ebenfalls neu gebaute 380-kV-Umspannanlage in Waldshut-Tiengen um. Diese Masten zur Leitungseinführung werden vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Für den rund 100 Kilometer langen Leitungsneubau im Regierungsbezirk Freiburg ist TransnetBW verantwortlich.

Die Umspannanlage Beuren sowie der Neubau der Umspannanlage in Pfullendorf liegen in der Verantwortung von TransnetBW. Sowohl Amprion als auch TransnetBW übernehmen jeweils das Genehmigungsverfahren für ihren Anlagenteil der von beiden Übertragungsnetzbetreibern genutzten Standorte in Herbertingen und Tiengen/Gurtweil.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Im Jahr 2021 haben wir die ersten vorbereitenden Schritte für ein künftiges Genehmigungsverfahren beim RP Tübingen auf den Weg gebracht. Dazu haben wir eine sogenannte „Anzeige des Absehens von einem Raumordnungsverfahren“ beim RP Tübingen als zuständige Behörde eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass ein separates Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, weil wir weiterhin die bestehende Trasse nutzen möchten. Diese Leitungsverbindung prägt seit fast 100 Jahren den Landschaftsraum. Dieser Auffassung hat sich das RP im Februar 2022 angeschlossen.

Ein vorgeschaltetes Raumordnungsverfahren ist somit nicht erforderlich – wir können direkt mit dem Planfeststellungsverfahren beginnen. Belange der Raumordnung können jedoch auch im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden.

Die Zuständigkeit für die Genehmigungsverfahren liegt bei den Regierungspräsidien Tübingen (Herbertingen – Punkt Boll) und Freiburg (Punkt Boll – Waldshut-Tiengen).

BImSchG-Verfahren

Für die Genehmigung von Umspannanlagen stellt der Vorhabenträger i.d.R. einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim jeweils zuständigen Landratsamt. Demnach ist für die Standorte Tiengen und Gurtweil in Waldshut-Tiengen das Landratsamt Waldshut zuständig.

Die Umspannanlage Beuren sowie der Neubau der Umspannanlage in Pfullendorf liegen in der Verantwortung von TransnetBW. Sowohl Amprion als auch TransnetBW übernehmen jeweils das Genehmigungsverfahren für ihren Anlagenteil der von beiden Übertragungsnetzbetreibern genutzten Standorte in Herbertingen und Tiengen/Gurtweil.

Abschnitt 1: Herbertingen - Punkt Boll (Sauldorf)

Was bisher geschah
Zur Vorbereitung der Antragsunterlagen planen wir nun mit konkreten Verläufen und Maststandorten. In unseren Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren werden auch weitergehende Fragen der Raumordnung und mögliche, kleinräumige Optimierungen berücksichtigt, die sich aber grundsätzlich am Verlauf der bestehenden Freileitung orientieren. Mit der Einreichung des Antrags beginnt das Planfeststellungverfahren dann offiziell und das Regierungspräsidium Tübingen kann unsere Planung eingehend prüfen.

Was wir planen
Wir werden den Ersatzneubau weitgehend in der bestehenden Trasse als Freileitung umsetzen. Die heutigen VDE-Normen, nach denen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Leitungen errichten und betreiben, stellen bestimmte Anforderungen: So sind mittlerweile höhere Bodenabstände der stromführenden Leiterseile vorgeschrieben als noch bei der Bestandsleitung aus dem vorigen Jahrhundert. Daher werden die Masten im Durchschnitt höher, können aber auch weiter auseinander stehen. Somit verringert sich die Anzahl der Masten.
Geplant ist, das Planfeststellungsverfahren Anfang 2027 zu beantragen.

Leitungseinführung in die Umspannanlage Tiengen

Was bisher geschah
Im Jahr 2022 haben wir die ersten vorbereitenden Schritte für ein künftiges Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg auf den Weg gebracht. So konnte geklärt werden, dass die Leitungseinführungen in die neue Umspannanlage Tiengen, obwohl es sich hier um drei unterschiedliche Leitungen handelt, in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden können.

Grund für die Anpassung der Leitungseinführungen ist die Errichtung der neuen 380-kV-Umspannanlage, die als gasisolierte Schaltanlage (GIS) nördlich der bestehenden Umspannanlage gebaut wird. Gegenüber luftisolierten Schaltanlagen handelt es sich bei GIS-Anlagen um eine kompakte, alternative Bauform, die ausschließlich in Sonderfällen errichtet und betrieben wird. Als Isolationsmedium dient in GIS überwiegend das farb- und geruchlose Gas SF6 (Schwefelhexafluorid). Es ist weder giftig noch brennbar oder ozonschädigend und zudem für Mensch und Tier ungefährlich. Aufgrund dieser Eigenschaften stuft der Gesetzgeber SF6 nicht als Gefahrstoff ein.

Mit Inbetriebnahme dieses neuen Anlagenteils können die südlich gelegenen 220-kV- und 380-kV-Anlagenteile sukzessive demontiert werden.

Anfang November 2023 haben wir zum Ausbau der Umspannanlage in Tiengen und den Leitungen, die in diese neue Anlage ein- und wieder ausgeführt werden müssen, eine Informationsveranstaltung für die Bürger*innen im Vereinsheim des TC Gurtweil durchgeführt.

Was wir planen
Zur Anbindung der neuen 380-kV-Umspannanlage müssen die letzten Spannfelder der Leitungen, die aktuell noch in den südlichen Teil eingeführt werden, angepasst werden.

Ziel ist es, den Raum um die Umspannanlage zu entlasten, indem durch eine optimierte Leitungsführung weniger Maste erforderlich werden. Darüber hinaus vergrößert sich der Abstand zwischen den Leitungen und der Wohnbebauung.

Das Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der neuen Leitungseinführungen in die Umspannanlage Tiengen soll Mitte 2026 beantragt werden.
Die Genehmigung für den Neubau der 380-kV-Umspannanlage ist uns im November 2025 durch das Landratsamt Waldshut erteilt worden. Die ersten Bauarbeiten für die GIS-Anlage haben begonnen.
Wir beabsichtigen den Antrag auf Planfeststellung beim RP Freiburg Mitte 2026 zu stellen.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Der Bau der neuen 380-kV-Gasisolierten Schaltanlage in Waldshut-Tiengen hat Ende 2025 begonnen.
Der Bau der Leitungseinführung und des Genehmigungsabschnitts 1 werden nach den erfolgen Planfeststellungsbeschlüssen auf den Weg gebracht.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.