Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025)

  • Übertragungsnetzbetreiber greifen Konsultationsbeiträge auf
  • Ergebnisse aus Szenario C komplettieren die Netzentwicklungsplanung
  • Bundesnetzagentur übernimmt nächste Prozessschritte

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany undTransnetBW haben den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und heute auf netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Der zweite Entwurf aktualisiert die Netzentwicklungsplanung des ersten Entwurfs auf Grundlage der vorangegangenen Konsultationsphase sowie veränderter fachlicher Rahmenbedingungen und beinhaltet jetzt auch den Szenariopfad C für dieZieljahre 2037 und 2045.

Breites Echo auf Konsultation stärkt Planungssicherheit

Im Rahmen der Konsultation gingen insgesamt 990 Einsendungen ein, die 232 inhaltlich unterschiedlichen Stellungnahmen zugeordnet werden konnten. In den Beiträgen wurden u.a. die größere Szenario-Bandbreite, aktuelle Entwicklungen und Perspektiven beim Stromverbrauch, die Rolle von Batteriespeichern, flexiblen Lasten und Elektrolyseuren, der erforderliche Offshore-Netzausbau, die Ausführung von Hochspannung-Gleichstrom Übertragung(HGÜ) als Freileitung bzw. Erdkabel und die Koordination zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern thematisiert. Alle eingegangenen Hinweise wurden systematisch ausgewertet und – sofern möglich – im zweiten Entwurf berücksichtigt. Die Stellungnahmen können hier im Detail betrachtetwerden.

Zweiter Entwurf zeigt weitere Perspektiven auf

Die Ergebnisse des Szenarios C zeigen ein erweitertes Bild des potenziellen Netzausbaubedarfs bis 2037 und 2045. Die Annahmen aus dem ersten Entwurf mit den Szenarien A und B wurden durch ein Szenario ergänzt, das von einem im Vergleich dazu hohen Stromverbrauch sowie höheren erneuerbaren Kapazitäten zur Stromerzeugung ausgeht. Im Szenario C 2045 sind darüberhinaus zwei neue HGÜ-Verbindungen enthalten. Die Verbindungen DC43 als West-Ost-Querverbindung und DC44 mit Nord-Süd-Verlauf zeigen eine hohe engpassreduzierende Wirkung, besitzen jedoch unter den Annahmen des NEP2037/2045 (2025) ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sollte das Kriterium volkswirtschaftlicher Effizienz zu Gunsten weiterer Engpassmanagement-Vermeidung aufgeweicht werden, sind diese beiden HGÜ-Verbindungen eine wirksame Planungsoption.

Grundsätzlich gehen die ÜNB davon aus, dass sich die wahrscheinliche Entwicklung im Bereich der bereits im ersten Entwurf veröffentlichten Szenarien A und B einstellen wird, die eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung des Netzausbaus bilden. Die HGÜ-Verbindung DC42 bleibt in allen Szenarien robust, ebenso die Erweiterung DC42plus – mit Ausnahme von A 2037. Hingegen sind die HGÜ-Leitungen DC40, DC40plus und DC41 in diesem NEP nicht mehr Teil eines volkswirtschaftlich effizienten Klimaneutralitätsnetzes.Beim Wechselspannungs-Netz (AC-Netz) weist der zweite Entwurf gegenüber dem ersten Entwurf des NEP 2037/2045 (2025) einen geringfügig höheren Ausbaubedarf auf. Grund dafür ist eine Anpassung der maximalen Grenzströme im 380-kV-AC-Netz.Die berechneten Investitionskosten bis 2045 belaufen sich auf etwa 365 bis 392 Milliarden Euro in den unterschiedlichen Szenarien. Wesentliche Einsparpotenziale ergeben sich insbesondere durch die Verringerung der Offshore-Netzanbindungssysteme und landseitigen HGÜ sowie der Umsetzung derverbleibenden HGÜ als Freileitung.

Weitere Prozessschritte

In einer Sonderveröffentlichung im April stellen die ÜNB die Ergebnisse des verpflichtenden zusätzlichen Szenario A 2037+ vor, das 14 GW mehr Onshore‑Wind gegenüber dem Szenario A 2037umfasst. In diesem Zuge wird auch der ermittelte Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen für das Trendszenario 2032 veröffentlicht, auf das sich auch der Systemstabilitätsbericht 2027 stützt. Mit Veröffentlichung des zweiten Entwurfs übernimmt die Bundesnetzagentur den weiteren Prozess.Sie wird den ersten und zweiten Entwurf prüfen, die vorläufigen Prüfungsergebnisse erneut zur Konsultation stellen und anschließend den Netzentwicklungsplan bestätigen. Dieser dient als Entwurf des Bundesbedarfsplans, mit dem der Gesetzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf der enthaltenen Vorhaben verbindlich feststellt.

Über den Netzentwicklungsplan Strom

Der Netzentwicklungsplan Strom ist das zentrale Planungsinstrument für den zukunftsgerechten Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes auf dem Weg zur klimaneutralen Stromversorgung. Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW erstellen ihn alle zwei Jahre gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.Der Netzentwicklungsplan Strom bietet nicht nur einen konkreten Ausblick auf das Stromnetz dernächsten Jahrzehnte, sondern auch eine kontinuierlich aktualisierte und fundierte Informationsbasis für energie- und wirtschaftspolitische Weichenstellungen.

Ausführliche Informationen unter: www.netzentwicklungsplan.de

Christopher Klaproth
Christopher Klaproth
Referent Media Relations