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Versorgungssicherheit und Systemstabilität in einem Energiesystem im Umbruch
Die Übertragungsnetzbetreiber tragen gemäß § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes die gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems. Mit der Integration vieler neuer Erzeugungsanlagen und Speicher in die Netze verändern sich jedoch die Strukturen dieses Systems grundlegend. Erneuerbare Energien decken heute bereits mehr als die Hälfte des deutschen Stromverbrauchs und sollen bis 2030 rund 80 Prozent erreichen. Gleichzeitig gehen Kohlekraftwerke, die bislang wichtige Aufgaben für einen stabilen Netzbetrieb übernommen haben, nach und nach vom Netz. Parallel entstehen zahlreiche neue Großbatteriespeicher, deren Einsatz sich in einem immer schnelleren und differenziertem Stromhandel erst noch einspielen muss.
Perspektivisch wird im Rahmen der Energiewende der Stromverbrauch steigen: Industrie und Haushalte elektrifizieren Prozesse, neue Rechenzentren entstehen und für die Produktion von grünem Wasserstoff wird zusätzlicher Strom benötigt. Vor diesem Hintergrund wird die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu einer hochkomplexen Aufgabe. Die direkten Steuerungsmöglichkeiten druch den ÜNB nehmen in diesem System ab.
Aber was bedeutet eigentlich Versorgungssicherheit? Ganz knapp zusammengefasst lässt sich Versorgungssicherheit in kurzfristige und langfristige Aspekte unterteilen.
Kurzfristig geht es um Systemsicherheit und -stabilität im laufenden Betrieb. Um unser Stromsystem stabil zu führen, müssen Erzeugung und Verbrauch zu jeder Zeit ausgeglichen sein. Leistungsschwankungen werden hierbei unverzüglich ausgeglichen, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Zudem gewährleisten Netzbetreiber die Systemsicherheit über das sogenannte (n-1)-Prinzip. N-1 bedeutet hierbei, dass zum Beispiel bei einem Ausfall einer Leitung oder einer Umspannanlage sofort eine Alternative verfügbar ist und angesteuert werden kann.
Die Systemadäquanz beschreibt die langfristige Perspektive: Sie steht für eine sinnvolle Dimensionierung des gesamten Stromsystems – also des Marktes und der Netzinfrastruktur. Dazu gehört sowohl die marktseitige Sicht (genügend Kraftwerke und Speicher) als auch die netzseitige Sicht (ausreichende Transport- und Netzanschlusskapazitäten), damit der Strom sicher zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelangen kann.
Klar ist: Um unserer eingangs beschriebenen gesetzlichen Verantwortung auch künftig gerecht werden zu können, ist Amprion als Übertragungsnetzbetreiber zunehmend auf die enge Mitwirkung von Marktteilnehmern und Verteilnetzbetreibern angewiesen. Das Marktdesign – also die Spielregeln im Strommarkt – gerät an seine Grenzen und muss weiterentwickelt werden.
Damit Deutschland auch über 2030 hinaus verlässlich mit Strom versorgt werden kann, sind zeitnahe Anpassungen des regulatorischen Rahmens notwendig. Amprion hat dafür im Januar 2026 einen Maßnahmenplan vorgelegt, der das System als Ganzes betrachtet und zentrale Schritte zur Wahrung der Versorgungssicherheit benennt. Einige dieser Maßnahmen werden bereits diskutiert oder umgesetzt – zugleich sehen wir bei wichtigen Reformen noch erhebliche Verzögerungen. Wir müssen jetzt handeln, damit die Energiewende sicher gelingt.