Bedarfsgerechter Netzausbau

Amprion ist für den sicheren Betrieb und die bedarfsgerechte Entwicklung des Netzes verantwortlich. Diese Verantwortung teilen wir uns in Deutschland mit den anderen drei Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) 50Hertz, TenneT und TransnetBW in den jeweiligen Regelzonen. Der bedarfsgerechte Netzausbau ist Teil unseres gesetzlichen Auftrags. Grundlage hierfür ist neben dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor allem das Bundesbedarfsplangesetz ( BBPlG) mit dem Bundesbedarfsplan als zentralem Steuerungsinstrument des Netzausbaus.

Der Prozess zur Erstellung des Bundesbedarfsplans kehrt regelmäßig wieder: Im ersten Schritt entwerfen die ÜNB den Szenariorahmen, der verschiedene Entwicklungen unseres Stromsystems beschreibt. Diesen stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) zunächst öffentlich zur Konsultation, passt ihnen bei Bedarf an und bestätigt ihn anschließend. Basierend auf dem Szenariorahmen bereiten die vier ÜNB in einem öffentlich einsehbaren Prozess zwei aufeinanderfolgende Entwürfe für den Netzentwicklungsplan (NEP) vor. Diese legen dar, wo Umbau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind, um das Stromsystem zu optimieren und die Stromversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Nach der fach­lichen Prüfung bestätigt die BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde den NEP und übermittelt ihn an die Bundesregierung. Im letzten Schritt erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium den Bundesbedarfsplan auf Grundlage des bestätigten NEP und legt diesen dem Gesetzgeber zur Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) vor. Diese drei Schritte – Szenariorahmen, Netzentwicklungsplan, Bundesbedarfsplan – wiederholen sich kontinuierlich, um die Bedarfsplanung an veränderte Verhältnisse anpassen zu können.

Der Bedarf an Offshore-Netzanbindungssystemen (ONAS) ergibt sich ebenfalls aus dem NEP unter Berücksichtigung des Flächenentwicklungsplans (FEP), für den die Zuständigkeit beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) liegt. Diese Pläne und Gesetze bestimmen Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte vordringlich notwendiger Leitungsbauprojekte.

Der NEP 2023 beschrieb erstmals ein Stromnetz, mit dem Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden kann. Im NEP 2025 bleibt dieses Klimaneutralitätsnetz konsequent im Fokus. Durch die geopolitische Lage rücken jedoch andere Aspekte stärker in den Vordergrund: Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und verlangsamte Elektrifizierung.

Für den NEP 2025 ist bspw. die Offshore-Optimierung ein wesentliches Element, um bis zu 7 ONAS und damit rund 30 Mrd. EUR einzusparen. Durch neue Flächenzuschnitte, bessere Netzauslastung und europäische Vernetzung kann der Bedarf an ONAS reduziert werden. Auch die Debatte darum, welche Leitungen künftig als Freileitungen statt Erdkabelverbindungen gebaut werden sollen, um Geld zu sparen, ist eine höchst politische. All diese Themen begleiten wir intensiv im politischen Raum und sind dazu im engen Austausch mit Ministerien, Behörden, Abgeordneten und anderen Stakeholdern, um die Sicht von Amprion zu repräsentieren.

Für den Politikbereich von Amprion ist es wichtig, die sich verändernden Rahmenbedingungen für den Netzausbau auf Bundes- und Länderebene genau zu beobachten und zu bewerten. Daraus leiten wir Handlungsoptionen ab, die wiederum in die Prozesse bei der Erstellung von Szenariorahmen und NEP einfließen. In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und der Bundesregierung wird so die Grundlage für die Fortschreibung des Bundesbedarfsplans geschaffen.