Von der Genehmigung zum Bau: Ein Rückblick
Foto: ARGE
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gab es eine Vielzahl an Formaten zur Beteiligung und Information rund um das gesamte Vorhaben Niederrhein / Wesel – Osterath (EnLAG 14). Die Rheinquerung fand als Teil des Projektes besondere Beachtung.
Information und Beteiligung im Genehmigungsverfahren
Die Coronapandemie brachte mit ihren besonderen Regelungen Herausforderungen für Begegnung und Beteiligung mit sich. Dennoch war es uns ein großes Anliegen Fachbehörden und Bürger*innen zu informieren und Beteiligung zu ermöglichen. Dafür hat Amprion unterschiedliche Formate umgesetzt.
Eine Auswahl von Formaten zum Genehmigungsverfahren:
November 2020: Vorstellung der Planungen für die Träger öffentlicher Belange als Livestream und für interessierte Bürger*innen in zwei digitalen Bürgersprechstunden. Für individuelle Rückfragen wurden Telefonsprechstunden angeboten.
Ende 2021 bis Mai 2022: Vorstellung der Detailplanung in den zuständigen Ausschüssen der Städte Voerde und Rheinberg sowie des Kreises Wesel.
Ende 2021 bis Anfang 2022: Die Eigentümer*innen, die entlang der Kabeltrasse betroffen sind, wurden in ersten Infogesprächen bis Ende März 2022 informiert und entsprechende Rückmeldungen wurden aufgenommen.
August 2022: Bürgerinfotermine mit Themeninseln in Voerde und Rheinberg sowie online. Über den Trassenverlauf sowie die weiteren genehmigungsrechtlichen Schritte wurde in persönlichen Einzel- und Kleingruppengesprächen mit individueller Beratung informiert
- 23. August 2022: Bürgerinfomarkt in Voerde
- 24. August 2022: Bürgerinfomarkt in Rheinberg
- 26. August 2022: Digitaler Bürgerinfomarkt
September 2022: Tag der Landwirtschaft: Eigene Informationsveranstaltung für Landwirt*innen zu Auswirkungen des Erdkabelprojekts.
Bauvorbereitende Maßnahmen
Um die Zeitverläufe einzuhalten und den Naturschutz zu wahren, wurde von Amprion im September 2025 und im Februar 2026 jeweils ein vorzeitiger Baubeginn nach dem Energiewirtschaftsgesetz beantragt. Vorgesehen waren Gehölzrückschnitte und Vergrämungsmaßnahmen.
Gehölzrückschnitte müssen vor Beginn der Brutzeit und der Wachstumsperiode durchgeführt werden und finden deshalb notwendigerweise zwischen Oktober und Ende Februar statt.
Vergrämungsmaßnamen zielen darauf ab, Vögel daran zu hindern, auf Flächen zu brüten, die später im Bauablauf benötigt werden. So können die Vögel andere Brutplätze aufsuchen und werden nicht von den Bauarbeiten gestört. Zu diesen Maßnahmen zur Vergrämung gehörten beispielsweise das Aufstellen von Greifvogelattrappen, Bauzäunen bis hin zum Abschieben des Oberbodens.
Die entsprechenden Arbeiten konnten fristgerecht durchgeführt werden.
Planfeststellungsbeschluss
Im April 2026 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Rheinquerung als Teil des Vorhabens EnLAG 14 (Genehmigungsabschnitt Binnenland, Einreichzeitpunkt 2) planfestgestellt. Die umfassenden Unterlagen mit allen Gutachten finden sich auch weiterhin im Downloadbereich.
Die eigentlichen Maßnahmen für den Bau der Erdkabelverbindung haben am 04. Mai 2026 begonnen.