Ausgleichszahlungen an Kommunen

Das Bild zeigt eine Baustelle, auf der Arbeiten an einem oder mehreren großen Strommasten durchgeführt werden, möglicherweise ein "Mastkopfwechsel", wie im Titel angedeutet.
Im Vordergrund liegen mehrere Elemente einer Gittermastkonstruktion auf dem Boden. Diese scheinen neu zu sein oder demontiert worden zu sein.
In der Mitte des Bildes steht ein hoher, schlanker Strommast. An diesem Mast ist ein großer, weißer Mobilkran mit einem langen Ausleger positioniert. Der Ausleger reicht hoch zum Kopf des Mastes. Es ist wahrscheinlich, dass der Kran verwendet wird, um schwere Teile des Mastkopfes auszutauschen oder zu montieren.
Links im Bild ist ein gelb-schwarzer LKW-Kran mit einem ebenfalls ausgefahrenen Arm zu sehen, der sich in der Nähe weiterer Gittermaststrukturen befindet. Mehrere Bauarbeiter in orangefarbener Warnkleidung und gelben Helmen bewegen sich in der Nähe der Baustelle.
Im Hintergrund sind weitere Strommasten und Hochspannungsleitungen zu erkennen, die sich durch eine offene Landschaft ziehen. Der Himmel ist bedeckt mit grauen und weißen Wolken, was auf einen trüben Tag hindeutet.

Amprion hat die Voraussetzung dafür geschaffen, Kommunen, die vom Netzausbau unmittelbar betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für damit verbundene Beeinträchtigungen zu leisten. Die gesetzliche Basis bietet die Stromnetzentgeltverordnung (§ 5 Abs. 4 StromNEV). Damit kompensieren wir Belastungen, die sich für Kommunen ergeben, wenn Freileitungen in einer neuen Trasse errichtet werden. Eine Belastung kann beispielsweise die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes darstellen.

Die Höhe der den einzelnen vom Leitungsverlauf direkt betroffenen Gemeinden konkret angebotenen Zahlungen staffelt sich dabei nach objektiven Kriterien. Ausschlaggebend ist die Anzahl der installierten Stromkreise. Maximal kann eine betroffene Gemeinde Zahlungen von 40.000 € pro Kilometer Freileitung erhalten.

Mustervereinbarung führt objektive Kriterien auf

Einzelheiten darüber, wie sich der jeweilige Ausgleichsbetrag zusammensetzt, enthält eine Mustervereinbarung. Sie bildet die Grundlage für den entsprechenden Vertrag zwischen Amprion und der jeweiligen Gemeinde. Die darin vorgesehenen Sätze für Ausgleichszahlungen sind einheitlich festgelegt und nicht verhandelbar. Unter Anwendung dieser objektiven Kriterien führen wir eine Einzelfallprüfung durch, um die Zahlungshöhe zu bestimmen.

Geschlossen werden kann eine Vereinbarung über Ausgleichszahlungen erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss über das betreffende Leitungsbauprojekt vorliegt. Der Vertrag ist vor der Inbetriebnahme des jeweiligen Leitungsabschnitts abzuschließen.

Amprion stellt Ihnen eine zentrale Anlaufstelle für das Thema Ausgleichszahlungen zur Verfügung, über die wir Ihnen gerne weitere Fragen beantworten und Ihre konkreten Anfragen entgegennehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dieses Thema außerhalb der konkreten Projektvorhaben behandelt wird. Dies dient insbesondere der Transparenz bei der Umsetzung von Ausgleichszahlungen.

Mehr Informationen

Weitere Informationen finden Sie in den beiden folgenden Dokumenten, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen:

Anfragen richten Sie bitte an:

ten.noirpma@negnulhazshcielgsuA

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.