Planungsstand
Amprion hat im Juli 2023 einen Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Es liegen jedoch die Voraussetzungen für ein verkürztes Plangenehmigungsverfahren vor. Die Entscheidung über die Verfahrensart obliegt der Bundesnetzagentur.
Daneben ermöglicht die Anwendung der EU-Notfallverordnung (§ 43m EnWG) eine weitere Beschleunigung im Bereich der Umweltverträglichkeits- und die Artenschutzprüfung.
Die finalen Planunterlagen, auf deren Basis die Genehmigungsbehörde einen Beschluss erlassen kann, reicht Amprion voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 ein.
Unabhängig von dem genehmigungsrechtlichen Rahmen werden wir weiterhin transparent über das Projekt informieren.