RWE Transportnetz Strom GmbH geht bei der Untersuchung der Umweltauswirkung ehemaliger Korrosionsschutzmittel voran

RWE Transportnetz Strom GmbH hat sich einem für die Stromwirtschaft vorbildlichen Prüfungs- und Monitoringprozess hinsichtlich der Branchenthematik Umweltauswirkungen früher eingesetzter Korrosions­schutzmittel unterzogen. Gleichzeitig hat RWE Transportnetz Strom GmbH das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie durch Zusendung umfangreicher Unterlagen am heutigen Tage an die zuständigen Unteren Bodenschutzbehörden über den, alle alten Stahlkonstruktionen betreffenden, Sachverhalt informiert.

RWE Transportnetz Strom GmbH hat an repräsentativ ausgewählten Höchstspannungs-Maststandorten Untersuchungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen und bewerten lassen. Die bisherigen Ergebnisse liefern ein insgesamt gutes, im Detail differenziertes Bild:

Industrie- und Gewerbegrundstücke, Park- und Freizeitanlagen sowie ähnlich genutzte Bereiche sind nicht von kritischen Bodenwerten betroffen. Dies gilt auch für Grünlandflächen im Umfeld der Maste. Für eine Nutzung als Weide oder Wiese ergeben sich keine Einschränkungen.

Für Ackerland oder auch Klein- und Hausgärten mit Nutzpflanzenanbau sind im Einzelfall Maßnahmen notwendig, sofern unter einem Mast und im unmittelbaren Umfeld ausreichend großer Maste Gemüseanbau stattfindet. Als einfache Maßnahme hat sich eine Kalkung, welche die Mobilität von Schadstoffen im Boden vermindert, herausgestellt.

Es ist Anspruch von RWE als verantwortlich handelndem Unternehmen, auch potenzielle Risiken vollständig auszuschließen. RWE Transportnetz Strom GmbH prüft daher auch potenzielle Auswirkungen bei besonders schützenswerten Standorten wie Kinderspielplätzen und Hausgärten. Hierbei handelt es sich um Einzelfälle (weniger als 0,1 Prozent der Standorte). RWE Transportnetz Strom GmbH hat die relevanten Standorte identifiziert und alle Standorte gemeinsam mit dem Gutachter in Augenschein genommen und auf weiteren Handlungsbedarf analysiert.

RWE Transportnetz Strom GmbH und das Ministerium haben nach Vorliegen dieser ersten Erkenntnisse die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern u.a. der Behörden, der Landwirtschaftskammer und weiterer Netzbetreiber vereinbart, um ein möglichst einheitliches Vorgehen im Lande sicherzustellen.

Hinweise auf akute Gefahren, die Sofortmaßnahmen zur Folge haben müssten, liegen bei allen denkbaren Grundstücksnutzungen nicht vor.

Hintergrund:

In den Jahren bis 1960 wurden in Deutschland alle Stahlkonstruktionen, darunter auch Höchstspannungsmasten, einem Anstrich mit so genannter Bleimennige unterzogen. Ab 1960 wurden bei RWE-Höchstspannungsmasten entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik weniger bleihaltige Stoffe und ab 1993/1994 bleifreie Korrosionsschutzmittel verwendet.

Infolge des Umstandes, dass die Beschichtungen der Masten im Höchstspannungsnetz wechselnden Witterungsverhältnissen ausgesetzt waren, ist RWE Transportnetz Strom GmbH der Fragestellung nachgegangen, ob ein Schwermetalleintrag in das Umfeld der Maste bedingt durch Verwitterung und Abwaschungsprozesse durch Regenwasser stattgefunden haben könnte. Auf diese Fragestellung wies eine Untersuchung des schweizerischen Kanton Schwyz hin.