Nach Einreichung der Antragsunterlagen nach § 21 NABEG durch Amprion prüft die Bundesnetzagentur die Unterlagen und legt sie anschließend öffentlich aus. Bürger*innen haben dann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und innerhalb der vorgesehenen Frist eine Stellungnahme zu ihrem Anliegen einzureichen. Auf diese Weise können Hinweise, Fragen oder Einwendungen in das weitere Verfahren eingebracht werden. Bei der Einsicht der Unterlagen unterstützen wir gerne mit Bürgersprechstunden.
Was ist eine Bürgersprechstunde?
Parallel zur Offenlage der Antragsunterlagen durch die Bundesnetzagentur bieten wir in jedem Abschnitt Online-Sprechstunden an. In 20-minütigen Einzelgesprächen können Bürger*innen konkrete Fragen zu den umfangreichen Unterlagen stellen. Die jeweiligen Slots können online gebucht werden. Über Anzeigen, die Information der Kommunen und unseren Newsletter machen wir auf das Angebot aufmerksam.