IBV 2026 für 2026/2027

Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 Netzreserveverordnung (NetzResV) für den Winter 2026/2027 (01.10.2026 bis 31.03.2027)

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ( Netzreserveverordnung – NetzResV) in der Fassung vom 22.12.2023 hat die Bundesnetzagentur einen zusätzlichen Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Hinblick auf den Winter 2026/2027 (01.10.2026 bis 31.03.2027) gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 NetzResV bestätigt. Zur Deckung des Bedarfs wird gemäß § 4 Abs. 1 NetzResV ein Interessensbekundungsverfahren durch die Übertragungsnetzbetreiber gestartet.

Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve im Zeitraum vom 04.05.2026 10 Uhr bis 19.05.2026 24 Uhr MEZ abzugeben. Zur Abgabe einer Interessenbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch (versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:

§ für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber,
§ für Italien und die Schweiz:  TransnetBW GmbH,
§ für Frankreich und Luxemburg: Amprion GmbH.

Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der geographischen Bedarfsregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.

Die Abgabefrist für eine Interessenbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2026 endet um 24 Uhr MEZ am 19.05.2026. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen.

Ein eventueller Abschluss von Verträgen setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zur Auswahl der zu beauftragenden Anlagenbetreiber und den daraus entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.

Die Übertragungsnetzbetreiber behalten sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.

Interessenbekundungen und Anfragen sind an folgende Kontakte zu richten: ten.noirpma@VBI