Jahresabrechnung
Abwicklung Verteilnetzbetreiber
Mitteilung der Daten zur Jahresabrechnung 2025
Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, zur Datenmeldung für die EEG-Jahresabrechnung die vom Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Amprion GmbH stellt diese Formulare jedem Verteilnetzbetreiber individuell in ihrem Netzwirtschaftlichen Portal (NePo) bereit. Für die Jahresabrechnung 2025 wird folgendes Musterformular verwendet:
Zur Verarbeitung nachträglicher Korrekturen nach § 20 Abs. 1 EnFG verwenden Sie bitte das nachfolgende Musterformular:
Amprion – EEG-Korrekturbogen VNB 2025
Testierung der Angaben nach § 50 Nummer 2 Buchstabe a und c EnFG bis zum 31.05.2026. Da diese Frist auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 01. Juni 2026:
Zur Prüfung der Angaben nach § 50 Nummer 2 durch einen Prüfer für das Leistungsjahr 2024 gemäß § 55 EnFG bitten wir als Bescheinigungsgrundlage den entsprechenden IDW-Prüfungsstandard (Auszug aus IDW PH 9.970.11) zu verwenden. Auszüge und Hinweise zu den IDW-Prüfungshinweisen veröffentlichen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Ihrer gemeinsamen Internetseite.
Netztransparenz > EEG > IDW-Prüfungshinweis
Die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte hat gem. § 18 StromNEV zu erfolgen.
Abwicklung Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbraucher und Eigenversorger
Mitteilung der Daten zur Jahresabrechnung 2025
Hinweis zur Abwicklung von Korrekturen für Abrechnungsjahre 2022 und früher der EEG-Letztverbrauchsmengen
Korrekturen der EEG-Umlage der Leistungsjahre 2022 und früher können bis auf weiteres im Rahmen einer Jahresabrechnung vorgenommen werden. Dabei werden die bisher etablierten Prozesse und Rahmenbedingungen weiterhin angewandt.
Die Amprion GmbH stellt hierfür ein Formular für seine registrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern als elektronische Datenmeldung innerhalb ihres Netzwirtschaftlichen Portals (NePo) auf Anforderung bereit. Die Melde- und ggf. Testierungsfrist für die Abwicklung des Kalenderjahres 2025 ist der 31. Mai 2026. Da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Frist auf den 01. Juni 2026.
Testierungspflichtig sind abrechnungsrelevante Strommengen ab +/- 2.000.000 kWh pro EEG-Leistungsjahr.
Zur Testierung bitten wir als Bescheinigungsgrundlage den entsprechenden IDW-Prüfungsstandard zu verwenden. Auszüge und Hinweise zu den IDW-Prüfungshinweisen veröffentlichen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Ihrer gemeinsamen Internetseite.
Netztransparenz > EEG > IDW-Prüfungshinweis
Sofern die abrechnungsrelevanten Strommengen in der Regelzone der Amprion die Höhe von 2,0 GWh (Bagatellgrenze) pro Leistungsjahr nicht übersteigen, ist an Stelle der Wirtschaftsprüferbescheinigung die Bestätigung innerhalb der elektronischen Datenmeldung ausreichend. Weitere Informationen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind unter Hinweis-Korrekturen-Jahresabrechnung-EEG-Umlage zu entnehmen.
Bei Fragen zur EEG-Abwicklung bei der Amprion GmbH wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Anschrift:
Amprion GmbH Clearing-House / Netzentgeltabrechnung
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund