EEG-Umlage 2022 beträgt 3,723 Cent pro Kilowattstunde – Bundeszuschuss senkt Umlage um 0,934 Cent pro Kilowattstunde

  • Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen EEG-Umlage 2022
  • EEG-Umlage läge ohne Bundeszuschuss bei 4,657 Cent pro Kilowattstunde
  • Umlage sinkt wegen hohem Marktpreisniveau und hohem EEG-Kontostand
  • Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen für 2022 beträgt 0,184 Cent pro Kilowattstunde

15. Oktober 2021 – Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart. Die EEG-Umlage sinkt 2022 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Sie sinkt damit um 2,777 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr (6,500 ct/kWh). Bereits ohne den Bundeszuschuss liegt die Umlage unter der von der Bundesregierung für 2022 beschlossenen Deckelung auf 6,000 ct/kWh. Der Bundeszuschuss wird in diesem Jahr ausschließlich aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert. Er beträgt 2022 3,25 Milliarden Euro. Ohne diesen Zuschuss läge die EEG-Umlage 2022 bei 4,657 ct/kWh. Das teilen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit.

Die wichtigsten Gründe für die sinkende EEG-Umlage sind das hohe Niveau der Börsenstrompreise und der daraus entstandene hohe EEG-Kontostand zum 30. September 2021. Dieser lag bei 4,547 Milliarden Euro und fließt vollständig als Gutschrift in die EEG-Umlage 2022 ein.

Für 2022 haben die ÜNB erstmalig den Abzugsbetrag nach § 53 Abs. 2 EEG für ausgeförderte Anlagen veröffentlicht. Dieser beträgt 0,184 ct/kWh. Er wird bei ausgeförderten Anlagen, deren reguläre, 20-jährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beendet ist und die nicht anderweitig direktvermarktet werden, von der Einspeisevergütung abgezogen. Er spiegelt die mit der Vermarktung des Stroms aus diesen Anlagen verbundenen Kosten wider.

Zur EEG-Umlage:

Als Grundlage zur Berechnung der EEG-Umlage dienen die Prognosen der im Jahr 2022 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem EEG sowie des zu erwartenden Stromverbrauchs. Die Berechnungen ergeben einen Umlagebetrag (vor Bundeszuschuss) von 16,2 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage wird von den Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die ÜNB erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.

Für das Jahr 2022 wird eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um elf Terawattstunden (TWh) auf 239 TWh prognostiziert (dies entspricht einer Gesamtfördersumme von 22,8 Milliarden Euro). Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die insbesondere marktpreisbedingt um 95,1 Prozent gestiegen sind, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten- und Erlöspositionen ergibt sich für 2022 eine erwartete Deckungslücke von 19,8 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Kernumlage (Umlage vor Bundeszuschuss, Kontostand und Liquiditätsreserve) für 2022 von etwa 5,7 ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,5 ct/kWh auf Photovoltaik, circa 1,4 ct/kWh auf Energie aus Biomasse, rund 0,7 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,1 ct/kWh auf Windenergie auf See.

In die Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie die sogenannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto verzeichnete zu diesem Stichtag ein Plus von 4,5 Milliarden Euro. Ein wesentlicher Grund für diesen Überschuss war der unerwartet starke Anstieg der Börsenstrompreise: Der Marktpreis für 2021 lag Anfang Oktober um circa 152 Prozent über dem Wert, der gemäß gesetzlicher Vorgaben im vergangenen Jahr für 2021 angenommen wurde. Der Überschuss auf dem EEG-Konto wurde bei der Bestimmung der EEG-Umlage 2022 vollständig berücksichtigt und senkt diese um etwa 1,3 ct/kWh.

Die Liquiditätsreserve wird mit fünf Prozent angesetzt, bezogen auf die erwartete Deckungslücke. Sie liegt 2022 somit bei knapp 1,0 Milliarden Euro. Der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage vor Bundeszuschuss beträgt etwa 0,3 ct/kWh. Die Liquiditätsreserve dient dazu, Schwankungen auf dem EEG-Konto abzufedern. Diese Schwankungen ergeben sich aus Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien. So führen zum Beispiel besonders sonnenreiche Jahre zu höheren Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Auch sinkende Börsenpreise lassen die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen stärker steigen, bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen aus dem Stromverkauf.

Diese Kostenbestandteile zusammen ergäben eine EEG-Umlage 2022 vor dem Zuschuss aus den CO2-Einnahmen von 4,657 ct/kWh. Der Zuschuss beläuft sich auf 3,25 Milliarden Euro und senkt die EEG-Umlage um circa 0,934 ct/kWh. Um die politisch vorgegebene Deckelung der EEG-Umlage 2022 auf 6,000 ct/kWh zu erreichen, sind damit keine weiteren Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt nötig.

Die Ermittlung der EEG-Umlage und des Abzugsbetrags für ausgeförderte Anlagen erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Einhaltung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für deren Vermarktung.

Zur Mittelfristprognose:

Zusammen mit der EEG-Umlage haben die vier deutschen ÜNB auch die EEG-Mittelfristprognose (EEG-Vorausschau) veröffentlicht. Sie beinhaltet die wahrscheinliche Entwicklung der Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem EEG für die nächsten fünf Jahre. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zur installierten Leistung, der eingespeisten jährlichen Strommenge, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden finanziellen Förderung sowie zum Letztverbraucherabsatz veröffentlicht. Detaillierte Information hierzu finden sich unter www.netztransparenz.de/EEG/Mittelfristprognosen

Weitere Information finden Sie hier:

EEG-Umlage: www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht

Ansprechpartner:

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