Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW – haben heute die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Diese wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Grundlage hierfür ist der vom Bundeskabinett Anfang September 2026 beschlossene Zuschuss in Höhe von 5,525 Milliarden Euro. Er soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert und im Energiewirtschaftsgesetz (§ 24d EnWG) verankert werden. Der Zuschuss fällt für das Jahr 2027 knapp eine Milliarde Euro niedriger aus als für das Jahr 2026.
Mit diesem Zuschuss wird das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene im kommenden Jahr 3,54 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) betragen (2026: 2,86 ct/kWh). Ohne den geplanten Zuschuss würde das Netzentgelt auf 6,52 ct/kWh steigen – ein Plus von fast 3 ct/kWh.
Die Übertragungsnetzbetreiber begrüßen die geplante Entscheidung, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten im Sinne der Netzkundinnen und Netzkunden zu verstetigen und bis einschließlich 2029 fortzuführen. Laut Gesetzentwurf vom 02.09.2026 soll der Zuschuss in diesem Zeitraum jeweils 5,525 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
Gesetzliche Regelung muss noch verabschiedet werden
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fehlt es noch an der Verabschiedung des Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029. Die vorläufigen Netzentgelte stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2027 entsprechend erhöhen werden.
Keine Vorteile für ÜNB – volle Weitergabe an Netznutzer
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den geplanten Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen. Er kommt damit allen Kundinnen und Kunden zugute, die Strom aus dem Übertragungsnetz beziehen und damit letztlich auch den Kundinnen und Kunden in den nachgelagerten Verteilernetzen.
Wie sich diese Entlastung bei Kunden unterhalb der Übertragungsnetzebene konkret auswirken wird, hängt von den spezifischen Netzcharakteristika in den jeweiligen Verteilnetzen ab und kann deshalb regional unterschiedlich sein. Als regulierte Unternehmen haben die Übertragungsnetzbetreiber keinen finanziellen Vorteil durch den Zuschuss.
Systemstabilität und Investitionen in die Netzinfrastruktur
Die Netzkosten werden maßgeblich durch zwei Faktoren bestimmt: Zum einen durch Maßnahmen zur Sicherung der Systemstabilität – etwa das Engpassmanagement, das Überlastungen im Stromnetz vorbeugt. Zum anderen durch Investitions- und Betriebskosten in die Netzinfrastruktur. Mit dem Fortschritt beim Netzausbau werden sich die Kosten für das Engpassmanagement perspektivisch reduzieren.
Netzentgelte als Teil des Strompreises
Die Stromkosten für Endkunden setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, darunter die Beschaffungskosten für Strom sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte sind ein zentraler Bestandteil des Strompreises und umfassen sowohl die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber als auch die der Verteilnetzbetreiber, die regional die Endkunden mit Strom versorgen (BDEW-Strompreisanalyse 2026).