Planung und Projekte
Pilotprojekte im Wechselspannungsnetz
In Deutschland hat der Gesetzgeber 2016 die Möglichkeiten erweitert, die Erdverkabelung in Pilotprojekten zu testen. Im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sind sechs und im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) fünf Vorhaben als Pilotvorhaben ausgewiesen. Auf diesen Strecken können die Übertragungsnetzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen Teilabschnitte erdverkabeln und somit Erkenntnisse über den Bau und Betrieb der Technologie sammeln. Unsere Wechselspannungsvorhaben mit Teilverkabelungsoption planen wir im Kern genauso wie eine Freileitung: flächensparend, nach den Grundsätzen der Raumordnung möglichst gebündelt mit vorhandener Infrastruktur wie etwa Autobahnen sowie vorrangig in vorhandenen Trassen. Denn je mehr bestehende Trassen wir nutzen können, desto weniger Naturräume werden zusätzlich beansprucht.
Erdkabelvorrang bei Gleichspannungsleitungen
In Deutschland hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gleichspannungserdkabeln im Übertragungsnetz geschaffen. So gilt deutschlandweit für vier Gleichspannungsverbindungen seit Beginn 2016 der Erdkabelvorrang – zwei im Verantwortungsbereich von Amprion: das Projekt ALEGrO, das als Teil des Übertragungsnetzes Strom zwischen Deutschland und Belgien transportieren wird, sowie das Projekt A-Nord. Diese Gleichspannungsverbindung soll zukünftig Windstrom aus dem Norden Niedersachsens bis ins Rheinland und von dort aus mittels Freileitung nach Baden-Württemberg transportieren.
Gleichspannungsfreileitungen soll es laut dem „Änderungsgesetz von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus" nur noch dann geben, wenn
- bestehende oder bereits genehmigte Stromtrassen genutzt werden können, ohne dass es zu zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen kommt,
- es die Topografie oder der Naturschutz erfordern oder
- eine verantwortliche Gebietskörperschaft, etwa ein Landkreis oder eine Gemeinde, ausdrücklich Freileitungen verlangt.
Der Gesetzgeber hat uns zudem eine Methodik an die Hand gegeben, wie Gleichspannungserdkabel geplant werden sollen. Wichtigster Grundsatz: Das Gleichspannungskabel soll möglichst geradlinig zwischen dem gesetzlich festgeschriebenen Anfangs- und Endpunkt verlaufen. Gleichspannungserdkabeltrassen planen wir daher möglichst als direkte Verbindung. Von dem Ideal der Geradlinigkeit weichen wir nur ab, um beispielsweise Naturschutzgebiete oder Siedlungen zu umgehen.

Gleichstromvorhaben (rot) | Wechselstromvorhaben (lila) |
---|---|
BBPlG-Projekt Nr. 1: A-NORD | EnLAG-Projekt Nr. 5: WESEL - MEPPEN |
BBPlG-Projekt Nr. 30: ALEGRO | EnLAG-Projekt Nr. 16: WEHRENDORF - GÜTERSLOH |
BBPlG-Projekt Nr. 6: CLOPPENBURG - MERZEN |
Schritt für Schritt im Dialog
Im Energieleitungsausbaugesetz und im Bundesbedarfsplangesetz sind fünf Projekte mit (Teil-)Verkabelungsoptionen festgeschrieben, die in die Zuständigkeit von Amprion fallen. Wie alle Netzausbauvorhaben durchlaufen sie einen gesetzlich festgelegten Genehmigungsprozess.
Bei der Planung unserer Projekte informieren wir Bürger und Träger öffentlicher Belange frühzeitig. Das gilt selbstverständlich auch für die Erdkabelvorhaben. So machen wir unsere Planung für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Und so können wir Hinweise und Anregungen in unsere Planungen einbeziehen. Auf dieser Basis wollen wir Lösungen entwickeln, die Mensch und Umwelt sowie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit bestmöglich gerecht werden und zugleich sicherstellen, dass die neue Stromverbindung langfristig sicher und zuverlässig funktioniert.
Im Verlauf der Planungen nehmen wir auf Basis unserer Erfahrungen und der Gespräche mit den Akteuren vor Ort eine Vielzahl von Abwägungen vor – vom Bauverfahren über den Trassenverlauf bis zum Standort der Kabelübergabestation. Die Entscheidung über die konkrete Gestaltung der Erdkabelverbindung trifft schließlich die zuständige Behörde im Planfeststellungsverfahren.