BGH: Netzbetreiber dürfen Baukostenzuschüsse bei Batteriespeichern erheben
Netzstabilität
Energiewirtschaft
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Verteilnetzbetreiber dürfen bei Netzanschlüssen von Batteriespeichern Baukostenzuschüsse (BKZ) erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az EnVR 1/24).
Die Höhe der Zuschüsse darf nach dem von der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgestellten Leistungspreismodell berechnet werden. Amprion begrüßt, dass in dieser Fragestellung jetzt Rechtssicherheit herrscht, und geht davon aus, dass der Beschluss auch auf die Übertragungsnetzbetreiber anwendbar ist.
Info
Baukostenzuschuss
Ein Baukostenzuschuss (BKZ) ist eine einmalige Zahlung für die Herstellung eines Netzanschlusses. Die Kosten werden vom Netzbetreiber erhoben und sind vom Anschlussnehmer zu zahlen.

Wir gehen in einer vorläufigen Einschätzung davon aus, dass Amprion einen Baukostenzuschuss erheben darf.
Stephan Morgenschweis
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Leiter Costumer Management