Bandbreite EEG-Umlage und EEG-Mittelfristprognose
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Abs. 3 AusglMechAV verpflichtet, bis zum 15. November eines Kalenderjahres die realistische Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres zu prognostizieren und die Prognose zu veröffentlichen.
Weiterhin haben die Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV die Verpflichtung, eine Prognose für die folgenden 5 Kalenderjahre zu erstellen und zu veröffentlichen.
Realistische Bandbreite der EEG-Umlage 2012 sowie EEG-Mittelfristprognose 2011 bis 2015
