Rückspeiser

Verfahren bei Begehren von Betreibern nachgelagerter Netze zum Zwecke der Einspeisung in das Netz der Amprion GmbH

Amprion schafft die Voraussetzungen für die Einspeisung elektrischer Energie aus nachgelagerten Netzen in das Übertragungsnetz nach folgendem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren gemäß § 17 EnWG.

A. Überblick:

Das Verfahren für die Vergabe von Kapazitäten für die Einspeisung elektrischer Energie aus nachgelagerten Netzen umfasst verschiedene Schritte, welche im Einzelnen unter B. erläutert werden. Zunächst wird das Verfahren durch Eingang einer qualifizierten Anfrage (B. 1.) in Gang gesetzt. Es sieht im Anschluss grundsätzlich die Beauftragung und Erstellung einer Machbarkeitsstudie (B. 2.), eine Kapazitätszusage (B. 3.) sowie entsprechende Vertragswerke (B. 4.) vor.

1. Qualifizierte Anfrage

Qualifizierte Begehren zum Zwecke der Einspeisung elektrischer Energie in das Übertragungsnetz (nachfolgend Einspeisebegehren) werden per eingeschriebenem Brief an Amprion gerichtet. Sie müssen zu den in Anlage 1 aufgeführten Inhalten substantiierte Angaben enthalten. Sollten in dem schriftlichen Einspeisebegehren substantielle Angaben fehlen oder Angaben nicht plausibel sein, stellt die Anfrage zunächst kein qualifiziertes Einspeisebegehren dar. Bei fehlenden Angaben wird Amprion den Interessenten hierüber innerhalb von einer Woche schriftlich informieren und ihn bitten, innerhalb einer Frist von einer Woche die fehlenden Angaben bzw. eine Plausibilisierung nachzureichen. Geschieht dies fristgerecht, gilt die Anfrage des Interessenten rückwirkend auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung als qualifiziert, andernfalls liegt endgültig keine qualifizierte Anfrage vor.

Die Einspeisebegehren sind zu richten an:

Amprion GmbH
Abt. ETE-A-AP
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund

Amprion wird den Eingang qualifizierter Anfragen auf ihrer Internetseite in anonymisierter Form bekannt geben, so dass sich die Interessenten im Vorfeld einen Überblick über die derzeitige Entwicklung der Einspeisekapazitäten in der Amprion Regelzone verschaffen können.

2. Netztechnische Untersuchungen

2.1 Individuelle Machbarkeitsuntersuchung

Amprion bietet darüber hinaus eine im Internet veröffentlichte Übersicht über die Entwicklung des überregionalen Leistungsflusses und der installierten Kraftwerksleistung im Netzgebiet der Amprion an. Darin werden vereinfacht die zukünftige Kraftwerkseinspeisesituation und Lastflüsse im Modell gezeigt. Grundlage sind Erkenntnisse und Prognosen über die Entwicklung der Einspeise- und Lastsituation. Das Modell gibt Interessenten zusätzlich zur individuellen Machbarkeitsstudie Indikationen über die netztechnische Situation in der Einspeiseregion.

Nach Vorliegen einer qualifizierten Anfrage bietet Amprion dem Interessenten innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der vollständigen Angaben nach Ziffer B.1 die Durchführung einer technischen Machbarkeitsstudie an.

Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie werden neben der allgemeinen netztechnischen Bewertung der Einspeisemöglichkeiten in das Höchstspannungsnetz der Amprion unter anderem etwaige Ertüchtigungen bestehender Netzanschlusspunkte oder im Bedarfsfall neue Netzanschlusspunkte ermittelt sowie die sonstigen Auswirkungen des Einspeisebegehrens auf das Netz untersucht.

Die Durchführung der Machbarkeitsstudie ist für den Interessenten kostenpflichtig und wird nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen innerhalb von 2 Monaten erstellt. Weitere Einzelheiten sind dem Musterangebot unter folgendem Link zu entnehmen.

2.2 Lastflussmodell

Amprion bietet darüber hinaus eine im Internet veröffentlichte Übersicht über die Entwicklung des überregionalen Leistungsflusses und der installierten Kraftwerksleistung im Netzgebiet der Amprion an. Darin werden vereinfacht die zukünftige Kraftwerkseinspeisesituation und Lastflüsse im Modell gezeigt. Grundlage sind Erkenntnisse und Prognosen über die Entwicklung der Einspeise- und Lastsituation. Das Modell gibt Interessenten zusätzlich zur individuellen Machbarkeitsstudie Indikationen über die netztechnische Situation in der Einspeiseregion.

3. Kapazitätszusage

Mit der Übersendung der Prüfungsergebnisse der Machbarkeitsstudie wird Amprion dem Interessenten eine Kapazitätszusage erteilen.

Die Kapazitätszusage sichert dem Interessenten das in der Machbarkeitsstudie untersuchte Netzkonzept. Die Kapazitätszusage verfällt, wenn die Grundlage des Einspeisebegehrens nicht mehr gegeben ist.

Der Interessent wird Amprion nach Erteilung der Kapazitätszusage und danach anlassbezogen über den aktuellen Stand der Grundlage des Einspeisebegehrens informieren.

Weitere Einzelheiten sind der Muster-Kapazitätszusage unter folgendem Link zu entnehmen.

4. Vertragsverhältnis

Bei Realisierung der die Kapazitätszusage begründenden Umstände wird diese in ein unbefristetes Vertragsverhältnis überführt.

5. Umgang mit netztechnisch konkurrierenden Einspeisebegehren

Konkurrierende Einspeisebegehren liegen vor, sofern qualifizierte Einspeisebegehren an Amprion gerichtet werden, die sich gegenseitig netztechnisch in der Weise beeinflussen, dass nicht alle Einspeisebegehren realisiert werden können bzw. in der Prioritätenreihenfolge nachrangige Begehren zu höheren Kosten in Bezug auf die zeitlich vorrangig gestellten Begehren führen.

Bei Vorliegen einer Konkurrenzsituation wird Amprion soweit noch nicht geschehen dem zeitlich vorrangig gestellten Einspeisebegehren ohne Berücksichtigung des konkurrierenden Begehrens eine Kapazitätszusage erteilen, soweit die Voraussetzungen gemäß Ziffer B.3 vorliegen.

Verfällt die Kapazitätszusage des Erst-Interessenten, kann er sich nicht länger auf einen Vorrang gegenüber dem konkurrierenden Einspeisebegehren berufen.

Die von einer Konkurrenzsituation Betroffenen werden über miteinander konkurrierenden Einspeisebegehren in anonymisierter Form in Kenntnis gesetzt.

6. Geltungsbereich

Im Falle einer Erhöhung von bereits vertraglich gesicherter Kapazität für die Einspeisung elektrischer Energie aus nachgelagerten Netzen um mehr als 5 Prozent muss der Einspeiser für die gesamte zusätzlich benötigte Einspeisekapazität das vollständige Verfahren gem. Ziffer B. 1. bis 4. durchlaufen.

7. Vorbehaltregelung

Amprion behält sich vor, das Verfahrensmodell bei Erlass oder Änderungen einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen oder Verordnungen sowie bei Festlegungen durch die Bundesnetzagentur entsprechend an die neuen Vorgaben anzupassen.

Netzschemaplan

Ein Netzschemaplan, der alle Stromkreise, Schaltanlagen, Sammelschienen und Umspannwerke beinhaltet, kann bei Amprion bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung angefordert werden. Bitte senden Sie dazu ein Schreiben, welches eine Darstellung Ihres berechtigten Interesses enthält und dem die unterschriebene Vertraulichkeitserklärung beigefügt ist, an die nachfolgende Adresse.

Amprion GmbH
Abt. A-AP
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund