ERRP
Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes
In dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten Jochen Homann, durch den Vorsitzenden Matthias Otte, die Beisitzerin Dr. Kathrin Thomaschki und den Beisitzer Jens Lück am 16.04.2014 beschlossen:
1. Die Übermittlung von Kraftwerkseinsatzplanungsdaten zwischen den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie und den Übertragungsnetzbetreibern ist nach Maßgabe der Anlage 1 zu diesem Beschluss durchzuführen.
2. Die Datenübermittlung nach Ziffer 1 findet im Übrigen nach näherer Maßgabe folgender Dokumente statt:
a. Prozessbeschreibung „Einführung des ERRP-Planungsprozesses zur Meldung von Kraftwerksdaten an die ÜNB, Implementation Guide für Deutschland, Version 2.0" vom 31.03.2014, Anlage 2 zu diesem Beschluss,
b. Prozessbeschreibung „Austausch des Acknowledgement Documents (ACK)" vom 31.03.2014, Anlage 3 zu diesem Beschluss,
c. Prozessbeschreibung „Stammdatenaustausch für Planungsdaten" vom 31.03.2014, Anlage 4 zu diesem Beschluss,
d. „Handbuch zur Implementierung, Nutzung und Übertragung des Planned Resource Schedule Document", Version 1.0 vom 31.03.2014, Anlage 5 zu diesem Beschluss,
e. „Handbuch zur Implementierung, Nutzung und Übertragung des Acknowledgement Document", Version 1.0a vom 01.10.2014 in der konsolidierten Lesefassung vom 03.03.2015, Anlage 6zu diesem Beschluss,
f. Excel-Dokument „Stammdatenanmeldung", Anlage 7 zu diesem Beschluss.
3. Die am Datenaustausch Beteiligten haben sicherzustellen, dass spätestens ab dem 01.10.2014 ein Regelbetrieb im Sinne dieser Festlegung stattfindet. Abweichend von Satz 1 hat die Übermittlung der Daten nach Anlage 1, Ziffern 4.f. (geplante Nichtverfügbarkeit) und 4.g. (ungeplante Nichtverfügbarkeit) spätestens ab dem 01.04.2015 im Regelbetrieb zu erfolgen.
4. Die Betreiber von Übertragungsnetzen haben in Zusammenarbeit mit anderen Marktpartnern im Nachgang zur Festlegung folgende grundlegende Dokumente für die Übermittlung von Nichtverfügbarkeiten erarbeitet:
a. „Prozessbeschreibung Meldung von Kraftwerks-Nichtbeanspruchbarkeiten", Version 1.0 vom 29.07.2014
b. „Handbuch zur Implementierung, Nutzung und Übertragung des Unavailability Market Document", Version 1.0 vom 01.10.2014 in der konsolidierten Lesefassung vom 03.03.2015
5. Ein Widerruf bleibt vorbehalten.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.