Der rechtliche Rahmen
Die Belange des Vogelschutzes berücksichtigen wir bereits bei der Planung unserer Netzausbauprojekte – denn in der europäischen und nationalen Gesetzgebung sind umfangreiche Vorgaben zum Schutz der Vogelwelt getroffen. Amprion hält sich bei der Planung und dem Bau der Netzausbauprojekte streng an diese geltenden rechtlichen Vorgaben. Während der Planungs- und Genehmigungsphase für Freileitungen werden detaillierte Umweltstudien durchgeführt. Dabei berücksichtigen wir die Lage der Leitungstrasse, das jeweilige Artvorkommen, die Biologie der Arten und deren spezielle Anforderungen an die jeweiligen Lebensräume.
Ausgehend davon ermitteln Experten, welche möglichen Auswirkungen der Bau und der Betrieb einer Leitung auf vorkommende Tierarten hätten. Sollte ein Risiko identifiziert werden, müssen wir Maßnahmen für den Schutz der jeweils vorkommenden Arten treffen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden prüfen die Untersuchungsergebnisse der Umweltstudie und die beispielsweise dort ermittelten Vogelschutzmaßnahmen. Enthält der öffentlich-rechtliche Genehmigungsbescheid naturschutzfachliche Auflagen, ist Amprion verpflichtet, diese beim Bau und Betrieb einer Leitung einzuhalten. So wird sichergestellt, dass dem Schutz von Tieren und Pflanzen Rechnung getragen wird.