Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant Amprion den Neubau einer 380-Kilovolt-Freileitung zwischen Urberach in Hessen und Aschaffenburg in Bayern. Die rund 30 Kilometer lange Leitung mit zwei Stromkreisen soll bis 2035 in Betrieb gehen. Verfahrensführende Behörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn.
Gesetzliche Grundlagen
Netzentwicklungsplan (NEP)
Der Netzentwicklungsplan Strom beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz ausgebaut oder verstärkt werden muss. Er wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern erarbeitet und durch die Bundesnetzagentur fachlich geprüft.
Das Bundesbedarfsplangesetz beschleunigt seit 2013 den Ausbau der Stromnetze. Der enthaltene Bundesbedarfsplan listet die dafür erforderlichen Leitungsprojekte aus dem Netzentwicklungsplan auf.
Durch den steigenden Strombedarf im süd-östlichen Teil von Hessen und im Nordwesten Bayerns steigen auch die Anforderungen an unser Stromnetz. Das Vorhaben dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den Bundesländern Hessen und Bayern. Seine Notwendigkeit wurde durch die Festlegung als Maßnahme Nr. 96 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) bestätigt. Die neue Stromverbindung erhöht die elektrische Leistung für die gesamte Region und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit für die Menschen und Unternehmen in der Region.
Vorhaben mit mehreren Maßnahmen
Um die neue Leitung in das bestehende Stromnetz zu integrieren, sind Erweiterungen der bestehenden Umspannanlage Urberach in Rödermark und der Umspannanlage in Aschaffenburg notwendig. Die Anlage auf bayerischer Seite ist Eigentum des Übertragungsnetzbetreibers TenneT.
Planungsstand
Die Bundesfachplanung ist der erste Schritt im zweistufigen Genehmigungsverfahren für das BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach. Dabei ist es das Ziel, einen in der Regel bis zu 1.000 Meter breiten Korridor für den späteren Trassenverlauf zu ermitteln und in Frage kommende Alternativen zu vergleichen.
Die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) haben wir Ende September 2024 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Dabei haben wir insgesamt vier potenzielle Trassenkorridore ermittelt, die für die Umsetzung des geplanten Leitungsneubaus grundsätzlich in Frage kommen. Dazu wurde zunächst der grobe Untersuchungsraum für die Umsetzung des Leitungsneubaus zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg definiert. Außerdem wurden die vorhandenen Raumwiderstände innerhalb dieses Raums analysiert. Basierend auf den Ergebnissen haben wir dann die potenziell in Frage kommenden Trassenkorridore ermittelt und im Rahmen einer ersten Grobanalyse bewertet.
Nach Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung hat die BNetzA als zuständige Genehmigungsbehörde den Umfang der Bundesfachplanung Ende November 2024 im Rahmen einer Antragskonferenz mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert.
Im Februar 2025 haben wir auf der Basis der Stellungnahmen den Untersuchungsrahmen von der Bundesnetzagentur erhalten. Dieser gibt den Gegenstand und Umfang der weiterführenden Untersuchungen zur Ermittlung eines möglichst raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) vor.
In der Zwischenzeit hat Amprion eine Raumverträglichkeitsstudie, einen Umweltbericht sowie eine Unterlage zur Betrachtung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange erstellt und die ermittelten Trassenkorridoralternativen umfangreich abgewogen.
Die Unterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG mit den aufbereiteten Ergebnissen wird Amprion Mitte 2026 bei der Bundesnetzagentur einreichen. Darin schlagen wir auf Grundlage unserer umfangreichen Untersuchungen einen in der Regel bis zu 1.000 m breiten Trassenkorridor vor. Über den finalen Trassenkorridor wird die Bundesnetzagentur mit dem Abschluss der Bundesfachplanung entscheiden. Dazu führt sie die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG durch. Dabei haben Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu dem beabsichtigten Trassenkorridor zu äußern. Die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden nachfolgend erläutert und fließen in die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Bundesfachplanung nach § 12 NABEG ein. Die Entscheidung bildet die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren, in dem der genaue Verlauf der Stromtrasse definiert wird. Die Bundesnetzagentur erlässt als zuständige Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Umsetzung der Maßnahme.
Die Inbetriebnahme ist für 2035 vorgesehen.
Dialog
Bereits im Juli 2024 haben wir Dialogveranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange angeboten, um frühzeitig relevante Belange bei der Festlegung des Trassenkorridors berücksichtigen zu können. Bei diesen Bürgerinfomärkten konnten wir in knapp 200 Gesprächen vor Ort wichtige Hinweise und Anregungen aufnehmen.
Nachdem wir Ende September 2024 den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur gestellt haben, hat die Behörde die Antragsunterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft und veröffentlicht. Ende November 2024 hat die Bundesnetzagentur zu einer Antragskonferenz geladen, bei der Träger öffentlicher Belange offiziell Stellung zu unseren Planungen beziehen konnten.
Noch bevor wir die entsprechenden Unterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG Mitte 2026 mit dem konkreten Trassenkorridorvorschlag bei der Bundesnetzagentur einreichen, laden wir die Öffentlichkeit im April 2026 erneut zu Dialogveranstaltungen ein. Die anstehenden Termine können Sie jederzeit hier einsehen.
Wir werden weiter frühzeitig und transparent über unsere Planungen in dem Vorhaben informieren.
Informationen zu den einzelnen Beteiligungsschritten seitens der Bundesnetzagentur finden Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben96