Aschaffenburg – Urberach

Projektbeschreibung

Windpark mit mehreren Windkraftanlagen und Hochspannungsmasten in einem grünen Feld unter bewölktem Himmel.

Projektbeschreibung

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant Amprion den Neubau einer 380-Kilovolt-Freileitung zwischen Urberach in Hessen und Aschaffenburg in Bayern. Die rund 30 Kilometer lange Leitung mit zwei Stromkreisen soll bis 2035 in Betrieb gehen. Verfahrensführende Behörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn.

Gesetzliche Grundlagen

Netzentwicklungsplan (NEP)

Der Netzentwicklungsplan Strom beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz ausgebaut oder verstärkt werden muss. Er wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern erarbeitet und durch die Bundesnetzagentur fachlich geprüft.

Das Bild zeigt eine einfache, schwarze Strichzeichnung einer Balkenwaage (auch bekannt als Waage der Gerechtigkeit oder Justitia-Waage) auf weißem Hintergrund.
Gesetzliche Grundlagen

Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)

Das Bundesbedarfsplangesetz beschleunigt seit 2013 den Ausbau der Stromnetze. Der enthaltene Bundesbedarfsplan listet die dafür erforderlichen Leitungsprojekte aus dem Netzentwicklungsplan auf.

Das Bild zeigt eine einfache, schwarze Strichzeichnung einer Balkenwaage (auch bekannt als Waage der Gerechtigkeit oder Justitia-Waage) auf weißem Hintergrund.

Bedarf und Notwendigkeit

Durch den steigenden Strombedarf im süd-östlichen Teil von Hessen und im Nordwesten Bayerns steigen auch die Anforderungen an unser Stromnetz. Das Vorhaben dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den Bundesländern Hessen und Bayern. Seine Notwendigkeit wurde durch die Festlegung als Maßnahme Nr. 96 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) bestätigt. Die neue Stromverbindung erhöht die elektrische Leistung für die gesamte Region und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit für die Menschen und Unternehmen in der Region.

Vorhaben mit mehreren Maßnahmen

Um die neue Leitung in das bestehende Stromnetz zu integrieren, sind Erweiterungen der bestehenden Umspannanlage Urberach in Rödermark und der Umspannanlage in Aschaffenburg notwendig. Die Anlage auf bayerischer Seite ist Eigentum des Übertragungsnetzbetreibers TenneT.

Planungsstand

Die Bundesfachplanung ist der erste Schritt im zweistufigen Genehmigungsverfahren für das BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach. Dabei ist es das Ziel, einen in der Regel bis zu 1.000 Meter breiten Korridor für den späteren Trassenverlauf zu ermitteln und in Frage kommende Alternativen zu vergleichen.

Die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) haben wir Ende September 2024 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Dabei haben wir insgesamt vier potenzielle Trassenkorridore ermittelt, die für die Umsetzung des geplanten Leitungsneubaus grundsätzlich in Frage kommen. Dazu wurde zunächst der grobe Untersuchungsraum für die Umsetzung des Leitungsneubaus zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg definiert. Außerdem wurden die vorhandenen Raumwiderstände innerhalb dieses Raums analysiert und ermittelt, wo die geplante Leitung gegebenenfalls mit Infrastrukturen wie bestehende Leitungen oder Straßen gebündelt werden kann. Basierend auf den Ergebnissen haben wir dann die potenziell in Frage kommenden Trassenkorridore ermittelt und im Rahmen einer ersten Grobanalyse bewertet.

Nach Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung hat die BNetzA als zuständige Genehmigungsbehörde den Inhalt und Umfang der Bundesfachplanung Ende November 2024 im Rahmen einer Antragskonferenz mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert.

Im Februar 2025 haben wir auf der Basis der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen von der Bundesnetzagentur erhalten. Dieser gibt den Gegenstand und Umfang der weiterführenden Untersuchungen zur Ermittlung eines möglichst raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors nach § 8 (NABEG) vor.

Der Untersuchungsrahmen kann auf der  Internetseite der BNetzA eingesehen werden.

In der Zwischenzeit hat Amprion eine Raumverträglichkeitsstudie, einen Umweltbericht sowie eine Unterlage zur Betrachtung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange erstellt und die ermittelten Trassenkorridoralternativen umfangreich abgewogen.

Die Unterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG mit den aufbereiteten Ergebnissen hat Amprion Ende Mai 2026 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Darin schlagen wir auf Grundlage unserer umfangreichen Untersuchungen einen in der Regel bis zu 1.000 m breiten Trassenkorridor vor. Den finalen Trassenkorridor wird die Bundesnetzagentur mit der Bundesfachplanungsentscheidung festlegen. Dazu führt sie die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG durch. Dabei haben Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu dem beabsichtigten Trassenkorridor zu äußern. Die Unterlagen sind bis zum 7. September 2026 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter  www.netzausbau.de/vorhaben96 einsehbar.

Die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden nachfolgend im Rahmen eines Erörterungstermins der Bundesnetzagentur besprochen und fließen in die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Bundesfachplanung nach § 12 NABEG ein. Die Termine der Bundesnetzagentur sind ebenfalls unter  www.netzausbau.de/vorhaben96 einsehbar. Die Entscheidung über den Trassenkorridor bildet die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren, in dem der genaue Verlauf der Stromtrasse definiert wird. Die Bundesnetzagentur erlässt als zuständige Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Umsetzung der Maßnahme.

Die Inbetriebnahme ist für 2035 vorgesehen.

Dialog

Bereits im Juli 2024 haben wir Dialogveranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange angeboten, um frühzeitig relevante Belange bei der Festlegung des Trassenkorridors berücksichtigen zu können. Bei diesen Bürgerinfomärkten konnten wir in knapp 200 Gesprächen vor Ort wichtige Hinweise und Anregungen aufnehmen.

Nachdem wir Ende September 2024 den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur gestellt haben, hat die Behörde die Antragsunterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft und veröffentlicht. Ende November 2024 hat die Bundesnetzagentur zu einer Antragskonferenz geladen, bei der Träger öffentlicher Belange offiziell Stellung zu unseren Planungen beziehen konnten.

Noch bevor wir die entsprechenden Unterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG Ende Mai 2026 mit dem konkreten Trassenkorridorvorschlag bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben, haben wir die Öffentlichkeit
Ende April 2026 erneut zu Dialogveranstaltungen in Stockstadt am Main und Babenhausen eingeladen.

Zudem bieten wir parallel zur Offenlage der Bundesfachplanungsunterlagen der Bundesnetzagentur digitale Bürgersprechstunden an, um die Unterlagen zu erläutern. Die anstehenden Termine können Sie jederzeit hier einsehen.

Wir werden weiter frühzeitig und transparent über unsere Planungen in dem Vorhaben informieren.

Informationen zu den einzelnen Beteiligungsschritten seitens der Bundesnetzagentur finden Sie unter  www.netzausbau.de/vorhaben96

Ansprechpersonen

Janina Heidl
Janina Heidl
Projektsprecherin