Staatsgrenzenüberschreitende Geschäfte

Grundsätzlich sollten Staatsgrenzenüberschreitende Fahrpläne nur zwischen den Bilanzkreisen des gleichen Bilanzkreisverantwortlichen ausgetauscht werden. Dieser meldet den Fahrplan immer bei beiden beteiligten Regelzonen an.

Auf der deutschen Seite muss eine Anmeldung immer in der Regelzone erfolgen, die eine Übergabe zu dem betreffenden ausländischen Partner hat.

Dabei wird nur das Saldo der Geschäfte gemeldet.

Aus Regelzone: Amprion

Von Bilanzkreis: Händler A

An Regelzone: RTE

Nach Bilanzkreis: Händler A

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