Regelenergie

Strom lässt sich nicht in größeren Mengen speichern. Daher muss zu jedem Zeitpunkt exakt genau so viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. Dieses Gleichgewicht gewährleistet den sicheren Betrieb des Stromnetzes bei einer konstanten Frequenz von 50 Hertz (Hz). Unvorhergesehene Schwankungen zwischen der Einspeisung und Entnahme des Stroms im Netz müssen kurzfristig ausgeglichen werden, indem die Lieferanten der so genannten Regelenergie kurzfristig Kraftwerksleistung erhöhen oder senken. Amprion als Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) regelt diesen Prozess in seiner Regelzone.

Regelleistungsbedarf entsteht, wenn in der momentanen Leistungsbilanz einer Regelzone die Summe der tatsächlichen Leistungen aller Einspeisungen und Entnahmen von der Summe der erwarteten Leistungen abweicht. Diese Abweichung entsteht sowohl auf der Seite der Netzlast (beispielsweise durch meteorologische Einflüsse, naturgegebene Ungenauigkeit in der Lastprognose, außergewöhnliche Ereignisse wie bedeutende Fernsehsendungen) als auch auf der Seite der Erzeugung (beispielsweise Kraftwerksausfälle, Erzeugung von Windenergie). Daher muss jeder ÜNB durch den Einsatz von Regelenergie ständig den Ausgleich der Leistungsabweichung in seiner Regelzone herstellen. Technisch wird dies innerhalb des synchronen Strom-Verbundnetzes in Europa durch einen dreistufigen Regelungsvorgang erreicht.

Die unterschiedlichen Arten von Regelenergie werden von Amprion als größtem Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland über eine Ausschreibung unter Wettbewerbsbedingungen im liberalisierten Strommarkt beschafft - über eine gemeinsame Internetplattform mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern. Während die Ausschreibung für die Primär- und Sekundärregelreserve seit dem 1.12.2007 im monatlichen Rhythmus geschieht, erfolgt die Ausschreibung der Minutenreserve täglich.

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