Netznutzungsentgelte

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion stellt seinen Kunden das Netz für die Einspeisung und die Entnahme von elektrischer Energie zur Verfügung. Einspeisungen erfolgen durch an das Netz angeschlossene Kraftwerke, andere Netze mit unterlagerten Kraftwerken oder auch durch Importe aus dem Ausland. Entnehmende Kunden sind große Industriebetriebe (z.B. Aluminiumwerke), andere Netze (z.B. Stadtwerke) oder in das Ausland exportierende Händler.

Der aktuelle Rechtsrahmen sieht vor, dass entnehmende Kunden (Industriebetriebe, Regionalversorger, Stadtwerke) für die Netznutzung ein Entgelt entrichten müssen. Für Einspeisungen sowie Im- und Exporte ist kein Entgelt zu zahlen (ausgenommen Kapazitätsvergabe ins Ausland).

Das Netznutzungsentgelt umfasst alle Kosten für die Vorhaltung und den Betrieb des Netzes. Wesentliche Kostenblöcke sind die Kapitalkosten für Betriebsmittel, deren Wartung und Instandhaltung, sowie der große Komplex der Systemdienstleistungen wie beispielsweise die Regelenergie.

Die Höhe des Netznutzungsentgelts eines Kunden ergibt sich aus der Dauer und der Höhe seiner individuellen Stromabnahme. So belastet beispielsweise ein Heizlüfter mit einer Leistung von zwei Kilowatt (kW), der ein Jahr lang (8760 Betriebsstunden) stetig läuft, das Netz deutlich anders als ein Schmelzofen, der innerhalb einer Stunde eine Leistung von 17.520 kW verbraucht, obwohl beide Verbraucher dem Netz die gleiche Arbeit entnehmen (2 kW * 8760 h = 17.520 kWh = 17.520 kW * 1 h). Während für den ersten Verbraucher jedoch nur Leitungen und andere Betriebsmittel mit einer Kapazität von 2 kW erforderlich sind, benötigt der zweite Verbraucher eine Leitungskapazität von 17.520 kW. Das Netzentgelt enthält deshalb eine Komponente für die maximale entnommene Leistung (kW) sowie für die Arbeit (kWh).

Das derzeitig festgelegte Berechnungsverfahren für Netznutzungsentgelte sieht vor, die gesamten Kosten des Netzbetreibers für die jeweilige Spannungsebene auf einen spezifischen Preis pro entnommener Arbeit sowie entnommener Leistung umzulegen. Durch Multiplikation der kundenspezifischen Leistung mit diesem Leistungspreis, sowie der kundenspezifischen Arbeit mit diesem Arbeitspreis ergibt sich das vom Kunden zu zahlende Netznutzungsentgelt.

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