Umweltverträglichkeitsprüfung

Für das Genehmigungsverfahren einer Höchstspannungsleitung verlangt der Gesetzgeber eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Unabhängige Gutachter ermitteln, beschreiben und bewerten die aktuelle Umweltsituation im Untersuchungsgebiet und die zu erwartenden Auswirkungen der neuen Leitung in einer Umweltverträglichkeitsstudie. Die Aussagen werden dabei nach Schutzgütern (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft usw.) differenziert. Auch Wechselwirkungen werden beachtet.
Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
