Schritt für Schritt von der Planung zur Genehmigung

Bevor Amprion eine neue Leitung bauen kann, müssen die zuständigen Behörden eine Genehmigung erteilen, einen sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Amprion erarbeitet dafür umfangreiche Planungsunterlagen, die häufig mehrere Aktenordner füllen. Die behördlichen Verfahren laufen nach gesetzlich definierten Regeln ab. Dazu gehört eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens in den Städten und Gemeinden, die von der Planung berührt sind. Jeder Betroffene kann zu den von Amprion eingereichten Plänen, Erläuterungstexten und Umweltstudien Stellung beziehen.
Zuvor müssen sich die Landesplanungsbehörden zur Raumverträglichkeit einer Trasse oder von Trassenvarianten geäußert haben. Dazu dient in der Regel ein Raumordnungsverfahren. Wenn im Wesentlichen vorhandene Leitungstrassen genutzt werden, kommt es vor, dass die Behörden auf ein formales Verfahren verzichten und mit einer „regionalplanerischen Beurteilung“ grünes Licht geben.
Die Bundesnetzagentur wacht schon in der Planungsphase darüber, dass die Leitungskosten in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Amprion und die übrigen Netzbetreiber refinanzieren ihre Investitionen über die Netznutzungsentgelte. Das heißt auch: Die zusätzlichen Investitionskosten müssen von allen Stromkunden getragen werden. Unnötige Ausgaben erkennt die Bundesnetzagentur nicht an. Das betrifft beispielsweise den Einsatz von Erdkabeln an Stellen, wo der Bedarf nicht gesetzlich geregelt ist.
Mehr Infos zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
Mehr Infos zum Ablauf eines Raumordnungsverfahrens
Mehr Infos über die Umweltverträglichkeitsprüfung
